Arbeitgeberkosten: neuer Betrag der Kilometervergütung

Föderale Beamten erhalten ab dem 1. Juli 2013 eine Vergütung in Höhe von 0,3461 Euro je Kilometer, wenn sie ihren eigenen Wagen bei Dienstfahrten verwenden. Dieser Pauschalbetrag gilt auch in der Privatwirtschaft. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag als eine pauschale Erstattung von Kilometerkosten zugunsten von Arbeitnehmern, die ihr eigenes Fahrzeug für berufliche Fahrten benutzen.

Reisekostenvergütung: eigener Transport

Die Kilometervergütung ist eine Vergütung für die Kosten, die dem Arbeitnehmer entstanden und von ihm bezahlt worden sind, der seinen eigenen Wagen zu beruflichen Zwecken verwendet. Diese Vergütung gilt als Arbeitgeberkosten und wird nicht als Lohn betrachtet. Sie geht zu Lasten des Arbeitgebers. Es brauchen darauf keine Sozialabgaben oder Steuern bezahlt werden.

Arbeitgeber können Kilometervergütungen auf zwei Weisen erstatten. Sie können anhand von Belegen wie Kassenzetteln und Rechnungen den genauen Betrag erstatten oder sie können einen Pauschalbetrag zahlen.

Beschränkung der Vergütung

Die föderalen Behörden haben für ihre Beamten einen Pauschalbetrag für die Erstattung der Kosten festgelegt, die mit der Benutzung des eigenen Wagens für Berufszwecke zusammenhängen. Dieser Betrag wird jährlich am 1. Juli an den Index angepasst. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 erhalten die föderalen Beamten dafür noch 0,3456 Euro. Ab dem 1. Juli 2013 erhalten sie eine Vergütung in Höhe von 0,3461 Euro pro Kilometer (Belgisches Staatsblatt, 9. Juli 2013). Dieser Pauschalbetrag gilt auch für die Privatwirtschaft. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag als eine pauschale Erstattung von Kilometerkosten an einen Arbeitnehmer, der sein eigenes Fahrzeug für die Fahrten im Dienst seines Arbeitgebers benutzt. Das Finanzamt betrachtet dies als Arbeitgeberkosten, wodurch die Erstattung für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. Eine höhere Vergütung wird das Finanzamt ebenfalls noch als Arbeitgeberkosten akzeptieren, aber dann muss man allerdings beweisen können, dass die Vergütung den tatsächlichen Kosten entspricht. Wenn kein Beweis vorliegt, wird die Überschreitung als Lohn eingestuft. Die Folge ist, dass Sozialbeiträge und Steuern fällig werden.

Beschränkung der Kilometerzahl

Der Betrag der Kilometervergütung für Dienstfahrten in Höhe von 0,3461 Euro gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014. Das Finanzamt meint allerdings, dass die Anzahl der Kilometer, die jährlich als Arbeitgeberkosten erstattet werden dürfen, nicht mehr als 24 000 Kilometer pro Jahr betragen darf. Das Finanzamt kann von denjenigen, die mehr Kilometer zurücklegen, zusätzliche Beweise verlangen. Es gibt Rechtsprechung, die diese Begrenzung des Finanzamts verurteilt.

Reisekostenvergütung für öffentlichen Personenverkehr

Kosten für den öffentlichen Personenverkehr werden aufgrund der offiziellen Tarife auf Vorlage des Zahlungsbelegs erstattet.

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