Aktienmehrwerte mitunter versteuert

Besitzen Sie mit Ihrer Gesellschaft Aktien? Denken Sie daran, diese zu verkaufen? Seien Sie dann vorsichtig. Künftig sind die Gewinne, die Ihre Gesellschaft bei Aktienverkäufen erzielt, nicht mehr automatisch steuerfrei. In bestimmten Fällen wird Ihnen ein Sondertarif in Höhe von 25 % berechnet.

Wann wird ein Aktiengewinn versteuert?

Aktiengewinne sind von jetzt an nur dann steuerfrei, wenn Ihre Gesellschaft die Aktien mindestens ein Jahr lang ununterbrochen in ihrem Eigentum behält. Wenn Sie die Papiere schneller veräußern, wird der Gewinn mit einem separaten Steuersatz von 25,75 % (25 % + 3 % ergänzender Krisenbeitrag) versteuert. Das neue System gilt sowohl für Aktien in Ihrem finanziellen Anlagevermögen als auch für (börsennotierte) Aktien, die Sie lediglich als Kapitalanlage besitzen.

Beispiel
Ihre Gesellschaft hat am 1. September 2011 100 Aktien der X-AG zu einem Preis von 50.000 Euro gekauft. Am 1. Juli 2012 können Sie diese Beteiligung für 75.000 Euro verkaufen, womit Sie einen Gewinn in Höhe von 25.000 Euro erzielen. Da Sie die Aktien weniger als ein Jahr behalten haben, werden Sie 6.437,50 Euro Steuern bezahlen müssen. Wenn Sie die Aktien erst am 1. Oktober 2012 verkaufen würden, wäre der Gewinn komplett steuerfrei.

Wie wird die Einjahresfrist ermittelt?

Auf dem ersten Blick erscheint es recht einfach, bei der Veräußerung von Aktien zu ermitteln, wie lange diese bereits im Besitz der verkaufenden Gesellschaft waren. Dennoch kann dies in der Praxis zu Problemen führen, nämlich wenn die Aktien zu verschiedenen Zeitpunkten erworben worden sind.

Beispiel
Ihre Gesellschaft kauft 100 Aktien am 1. Juni 2011, und noch einmal 100 Aktien am 15. Oktober 2011. Am 1. Juli 2012 verkaufen Sie 100 Aktien mit einem Gewinn von 10.000 Euro.
Es ist in diesem Beispiel sehr wichtig zu wissen, welche Aktien verkauft wurden: die Aktien, die am 1. Juni 2011 erworben wurden (mehr als ein Jahr in Besitz, also ist der Mehrwert von der Steuer befreit), oder die Aktien, die am 15. Oktober 2011 gekauft wurden (weniger als ein Jahr in Besitz, also ist der Gewinn zu 25,75 % zu versteuern).
Es ist nicht ganz deutlich, wie ermittelt werden soll, welche Aktien verkauft werden. Um Probleme zu vermeiden, können Sie beim Verkauf am besten ausdrücklich angeben, welche Aktien Sie verkaufen möchten.

Noch einige Anmerkungen

Obwohl die Gewinne, die innerhalb des Jahres erzielt werden, versteuert werden, bleiben die Verluste, die innerhalb des Jahres erlitten werden, nicht absetzbar.

Der Vollständigkeit halber möchten wir noch anmerken, dass Aktiengewinne auch versteuert werden, wenn es sich um Aktien handelt, die nicht für den Abzug für definitiv versteuerte Einkünfte in Betracht kommen. Dabei handelt es sich unter anderem um Aktien von Gesellschaften, die nicht der belgischen Körperschaftssteuer oder einer gleichartigen ausländischen Steuer unterworfen sind oder die in ihrem Niederlassungsland einem erheblich günstigeren Steuersystem unterworfen sind (kurz: Unternehmen mit Sitz in Steuerparadiesen). Gewinne aus diesen Aktien werden zum normalen Körperschaftssteuersatz versteuert: 33,99 % (33 % + 3 % ergänzender Krisenbeitrag). Wie lange Sie diese Aktien behalten haben, spielt in diesem Fall keine Rolle.

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