Werbungskosten: welche Bekleidungskosten sind absetzbar?

Welche Werbungskosten sind absetzbar und welche nicht? Das ist nicht immer deutlich. In diesem Artikel behandeln wir, wie es um die Bekleidungskosten bestellt ist. Diese sind in der Regel nicht absetzbar, aber es gibt einige Ausnahmen.

Die Regel: nicht absetzbar

Kleidungskosten sind im Prinzip private Ausgaben. Es ist deshalb logisch, dass sie prinzipiell nicht als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen. Sie erfüllen nämlich nicht die wichtigste Voraussetzung für eine Absetzbarkeit: Aufwendungen, um ein steuerpflichtiges Einkommen zu erwerben oder behalten. Das ändert sich auch dann nicht, wenn die Kleidung während der Ausübung der Berufstätigkeit getragen wird. Z. B. sind die Ausgaben für den Maßanzug eines Geschäftsmanns nicht absetzbar.
Dieses Absetzverbot gilt nicht nur für die Anschaffungskosten der Kleidung, sondern auch für die Leihgebühren oder Pflegekosten von Kleidung.
Wenn Sie Ihrem Personal kostenlos Kleidung zur Verfügung stellen, fällt diese für ihre Mitarbeiter steuerlich unter Sachbezüge. Das bedeutet auch, dass die Ihrem Unternehmen entstandenen Kosten in diesem Fall absetzbar sind.

Die Ausnahme: spezielle Berufskleidung

Manche Berufskleidung ist jedoch so speziell, dass sie eigentlich nicht im Privatleben getragen werden kann. Für diese Kleidung besteht also ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang mit der Ausübung der Berufstätigkeit. Diese Kosten sind allerdings absetzbar.
Spezielle Berufskleidung ist einerseits die Kleidung, die der Arbeitnehmer auf der Grundlage

der Arbeitssicherheitsvorschriften;

eines Manteltarifvertrags.

tragen muss und die nicht als gewöhnliche Freizeitkleidung getragen werden kann.

Beispiele
Helme, Overalls, feuerfeste Anzüge, Sicherheits(hand)schuhe und Stiefel. Außerdem Kittel, Mützen und Uniformen.
Auch andere Kleidung kann als besondere Berufskleidung betrachtet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

die Kleidung wird bei der Ausübung der Berufstätigkeit getragen;

die Kleidung ist der Berufstätigkeit angepasst;

die Kleidung ist aufgrund der Art des Berufs obligatorisch, notwendig oder üblich;

die Kleidung darf nicht als gewöhnliche Kleidung dienen können, die auch im Privatleben getragen werden kann.

Bespiele
Die Uniform einer Stewardess oder Hostess, ein Arztkittel, die Schürze oder Arbeitsweste eines Bäckers oder Fleischers, die Toga eines Rechtsanwalts, der Overall eines Automechanikers ...

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