Eine Vertrag mit dem Finanzamt über Ihre Werbungskosten?

Wer statt des Pauschalbetrags seine tatsächlichen Werbungskosten absetzen will, muss über die notwendigen Belege verfügen. Mitunter ist es jedoch ziemlich schwierig, den korrekten Betrag nachzuweisen. Um dieses Problem zu lösen und Konflikte zu vermeiden, können Sie als Steuerpflichtiger mit dem Finanzamt eine Vereinbarung abschließen. Das funktioniert wie folgt ...

Was?

Eine individuelle Vereinbarung ist im Wesentlichen ein Vertrag zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt. Das heißt, dass beide Vertragspartner daran gebunden sind und nicht davon abweichen können. Daneben sind alle anderen Bedingungen für einen gültigen Vertrag ebenfalls anwendbar: Gegenstand, Ursache, Zustimmung und Rechtsfähigkeit der Vertragspartner ...

Die Vereinbarung kann ausdrücklich aber auch explizit oder stillschweigend zustandekommen, z. B. wenn der Prüfer einen von Ihnen verwendeten Prozentsatz der beruflichen Nutzung ohne weiteres akzeptiert.

Warum?

Eine Vereinbarung können Sie abschließen, wenn es keine Diskussion über die Realität der Kosten gibt (also wenn das Finanzamt akzeptiert, dass die Aufwendungen einen beruflichen Charakter haben), aber wenn es eine Diskussion über den Betrag gibt. Die Diskussion kann sich beziehen auf:

den Betrag der Kosten;

den Kostenprozentsatz (z. B. wenn Sie 5 % der Einnahmen als Werbungskosten abziehen wollen);

den beruflichen Anteil (z. B. wenn Sie 40 % Ihrer Telefongebühren als beruflichen Anteil absetzen wollen).

Auf eine Vereinbarung zurückkommen?

Wie gesagt ist eine Vereinbarung sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für das Finanzamt verbindlich. Wenn der Steuerpflichtige selbst davon abweicht, kündigt er damit praktisch die Vereinbarung, sodass das Finanzamt ebenfalls nicht mehr daran gebunden ist.

Das Finanzamt kann allerdings auf die Vereinbarung zurückkommen, wenn neue Tatsachen ans Licht kommen. Die Auflösung oder Änderung der Vereinbarung tritt dann allerdings erst ab dem steuerpflichtigen Zeitraum nach dem Jahr in Kraft, in welchem das Finanzamt seinen neuen Standpunkt bekanntgemacht hat: Wenn das Finanzamt seine neue Sichtweise z. B. am 30. Juni 2013 darstellt, wirkt sich diese erst auf die Einkünfte von 2014 aus.

Natürlich kann das Finanzamt auch auf die Vereinbarung zurückkommen, wenn der Steuerpflichtige gelogen hat oder beim Zustandekommen der Vereinbarung bewusst Informationen zurückbehalten hat.

Und wenn ich keine Vereinbarung erzielen kann?

Wenn Sie keine Vereinbarung erzielen, muss das Finanzamt den Betrag der Kosten auf eine angemessene Weise schätzen. Sie kann dies z. B. tun, indem sie den Steuerpflichtigen mit anderen 'gleichartigen' Steuerpflichtigen vergleicht (Personen in ungefähr demselben Alter, die in derselben Gegend dieselbe Tätigkeit ausüben und ähnliche Einnahmen haben).

Die kollektive Vereinbarung

Neben der individuellen Vereinbarung schließt das Finanzamt manchmal auch kollektive Vereinbarungen mit einer ganzen Gruppe von Steuerpflichtigen ab. Das Finanzamt wird dann nach Rücksprache mit einem Berufsverband die Kosten auf einen festen Betrag festlegen. Dies geschieht u. a. für:

Repräsentationskosten;

Fahrzeugkosten;

Wartungs- und Bürokosten;

...

Diese Technik wurde schon angewandt bei den Kosten von Anwälten, Gerichtsvollziehern, Tagesmüttern ...

afdrukken