Körperschaftsteuererklärung: die Neuerungen

Anfang Mai erschien das Formular für die Erklärung der Körperschaftsteuer für das laufende Veranlagungsjahr (2013) im Belgischen Staatsblatt. Wie jedes Jahr enthält das Formular auch jetzt wieder einige Neuerungen. Wir erläutern diese kurz für Sie.

Neue Regel zum fiktiven Zinsabzug

Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, sind am System des Abzugs für Risikokapital, auch fiktiver Zinsabzug genannt, ab dem Veranlagungsjahr 2013 zahlreiche Änderungen (sprich: Einschränkungen) vorgenommen worden:

der Satz wurde auf 3 % gesenkt und wird ab Veranlagungsjahr 2014 weiter auf 2,74 % reduziert;

die Übertragbarkeit des während des Veranlagungsjahres nicht genutzten Abzugs für Risikokapital auf spätere Jahre wird abgeschafft: m. a. W., wenn Sie nicht genug Gewinn (übrig) haben, um den vollständigen Abzug, auf den Sie Anspruch erheben können, abzusetzen, geht dieser Saldo verloren. Früher war es möglich, den Überschuss auf die sieben folgenden steuerpflichtigen Zeiträume zu verteilen und ihn also in einem späteren Jahr noch zu nutzen;

wenn Sie schon einen 'Vorrat' hatten, oder anders gesagt, einen aus vorigen Jahren aufgebauten Überschuss aus Risikokapitalabzügen, können Sie diesen allerdings noch weiter benutzen und übertragen. Auch hierbei gibt es allerdings ein paar Beschränkungen, auf die wir jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingehen wollen.

Alle diese Änderungen mussten auch in das Erklärungsformular eingearbeitet werden. Dazu wurde ein neuer Kode im Feld für die Erläuterung des Gewinns eingefügt: Kode 1438, in welchem der übertragene Abzug für Risikokapital genutzt werden kann; den Abzug des Jahres selbst geben Sie noch immer in Kode 1435 an. Schließlich müssen Sie noch den Übertrag des Risikokapitalabzugs in die Kodes 1711 und 1712 eintragen: diese Kodes bleiben unverändert, werden jedoch an eine andere Stelle in der Erklärung verschoben.

Interne Altersvorsorge

Auch die Regeln in Bezug auf die interne Altersvorsorge sind gründlich geändert worden. Insbesondere wurde eine einmalige, getrennte Veranlagung in Höhe von 1,75 % auf die internen Altersvorsorgen eingeführt. Der Gesamtbetrag der Altersvorsorge zum Ende des letzten Geschäftsjahres mit Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2012 muss in der Erklärung angegeben werden. Dazu wurde der neue Kode 1533 eingerichtet.
Sie können dort auch entscheiden, ob Sie diese einmalige Abgabe über drei Jahre verteilen wollen (2013-2014-2015), dann zahlen Sie dreimal 0,60 %. Wenn Sie sich dazu entscheiden wollen, haken Sie das Kästchen neben Kode 1534 an.

Beide Kodes wurden aufgenommen unter der Rubrik für die Zusatzabgabe für zugelassene Diamantenhändler, Rückzahlung eines vorher gewährten Steuerkredits für Forschung und Entwicklung und separate Veranlagung auf die Vorkehrungen, die in Ausführung der ergänzenden individuellen Pensionszusagen gebildet wurden.

Ausgeschüttete Dividenden

Für die Gesellschaften (Kreditinstitute), die Kredite für Gewerbeausstattungen gewähren dürfen, gilt ein besonderer Satz in der Körperschaftsteuer (5 %). Auch wenn sie eine Dividende ausschütten, gilt ein Sondertarif (der reguläre Körperschaftsteuersatz abzüglich 5 %).

2004 wurde der normale Satz von 39 % auf 33 % gesenkt, Ende 2012 wurde auch der Tarif dieser separaten Veranlagung von 34 % auf 28 % reduziert, zumindest für den Gesamtbetrag der versteuerten Rücklagen, die ab 2004 angelegt wurden; für versteuerte Rücklagen, die vor 2004 angelegt wurden, gelten weiterhin 34 %. Die Erklärung enthält nun auch diese beiden Möglichkeiten (Kodes 1502a und b).

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