Solidaritätsbeitrag auf Freie Zusatzrente für Selbstständige ab 2014?

Das Anwendungsgebiet des Solidaritätsbeitrags auf die Pensionen wird erweitert. Auszahlungen im Rahmen der Freien Zusatzrente von Selbstständige (FZRS) werden ebenfalls dem Solidaritätsbeitrag unterworfen. Dieser Beitrag variiert zwischen 0% und 2%. Die Streichung der Freistellung tritt spätestens am 1. Januar 2014 in Kraft.

Gesetzliche Rente

Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige haben Anspruch auf eine gesetzliche Pension. Diese wird mit Hilfe von Sozialversicherungsbeiträgen aufgebaut. Neben diesen regulären Beiträgen unterliegen gesetzliche und ergänzende Pensionen auch einem besonderen LIKIV-Beitrag (Landesamt für die Kranken- und Invaliditätsversicherung) in Höhe von 3,55%.

1994 führte das Gesetz vom 30. März 1994 über soziale Bestimmungen noch einen Solidaritätsbeitrag auf die gesetzliche Pension zu Lasten von Pensionären ein, deren kumulierter Rentenbetrag eine bestimmte Höchstgrenze überschritt. Dieser Solidaritätsbeitrag beträgt zwischen 0% bis 2% und wird vom Landesamt für Pensionen (LPA) erhoben. Diese soziale Einbehaltung schwankt je nach dem Bruttobetrag Ihrer Rente und der ergänzenden Vorteile, und nach dem Typ der Rente (Familienrente oder Rente für Alleinstehende). Die Berechnungsgrundlage wird also von der Gesamtheit der „Pensionen und anderer Vorteile“ gebildet, darunter Einkünfte aus Gruppenversicherungen und individuellen Rentenzusagen. Der Beitrag ist für die Finanzierung der sozialen Sicherheit bestimmt.

Ergänzende Pension

Die Freie Zusatzrente für Selbstständige (FZRS) ist eine attraktive Form einer außertariflichen Altersvorsorge. Sie ist eigentlich eine Lebensversicherung, die Sie bei Ihrer Sozialversicherungskasse oder einer Versicherungsgesellschaft abschließen können. Das bietet interessante steuerliche und soziale Vorteile. Einzahlungen für die FZRS können komplett als Werbungskosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Und, die Sozialversicherungsbeiträge, die ein Selbstständiger zahlen muss, werden auf der Basis des neubewerteten Nettoberufseinkommens von 3 Jahren zuvor berechnet. Weil die bezahlten Prämien als Werbungskosten absetzbar sind, sinken Ihre Sozialbeiträge.

Die Freie Zusatzrente für Selbstständige ist/war vom Solidaritätsbeitrag befreit. Die FZRS unterlag nur einem LIKIV-Beitrag in Höhe von 3,55%. Aber zukünftig wird die FZRS auch ausdrücklich als eine steuerpflichtige Zusatzrente eingestuft. Das System des Solidaritätsbeitrags auf hohe (höhere) Pensionen wird auch für die Freie Zusatzrente für Selbstständige gelten (Gesetz vom 13. März 2013, Belgisches Staatsblatt vom 21. März 2013).

Ab wann gilt der Solidaritätsbeitrag auf die FZRS?

Die Streichung der Befreiung tritt an einem vom König festzulegenden Datum und spätestens am 1. Januar 2014 in Kraft. Ein belgisches Renteninstitut, das eine FZRS auszahlt, wird also spätestens am 1. Januar 2014 einen Solidaritätsbeitrag einbehalten und an das Landesamt für Pensionen weiterleiten müssen.

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