Beginn einer Geschäftstätigkeit: Mehrwertsteuerverpflichtungen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, beginnen Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit. Das bringt zahlreiche steuerliche Verpflichtungen mit sich. Selbstverständlich werden Sie dadurch auch umsatzsteuerpflichtig. Sie werden deshalb schon vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zahlreiche Verwaltungsformalitäten in Ordnung bringen müssen.

Kennzeichnung für Mehrwertsteuerzwecke

Das erste, was Sie tun müssen, ist die Beantragung einer Unternehmensnummer bei der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD). Diese zehnstellige Nummer benötigen Sie bei allen Ihren Kontakten mit den Behörden, z. B. als Identifikation in Bezug auf die Mehrwertsteuer sowie gegenüber dem LSS.
Es existiert ein Standardformular (604 A), das Sie bei der Mehrwertsteuerbehörde einreichen, die für Ihren Niederlassungsort zuständig ist. Das Mehrwertsteuerkontrollamt führt eine kurze Prüfung durch und 'aktiviert' Ihre Unternehmensnummer, die dadurch auch zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird.
Sie können das Formular persönlich einreichen, oder Sie können die Einreichung von einem bevollmächtigten Dritten (z. B. Ihrem Buchhalter) oder von einem zugelassenen Unternehmensschalter erledigen lassen.
Sie müssen alle diese Schritte absolviert haben, bevor Sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können.

Wer (nicht)?

Im Prinzip gilt diese Anmeldungspflicht für jeden. Es macht also nichts aus, ob Sie Ihr Unternehmen als natürliche Person (eine Einmannfirma) oder über eine Gesellschaft führen. Auch wenn Sie unter eine besondere Mehrwertsteuerregelung fallen (z. B. Landwirtschaftsunternehmen, kleines Unternehmen, pauschaler Steuerpflichtiger), müssen Sie sich identifizieren lassen.
Es gelten drei Ausnahmen:

Steuerpflichtige, die Dienstleistungen erbringen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind und die selbst kein Absatzrecht haben (z. B. Anwälte und Ärzte);

gelegentliche Steuerpflichtige, die ein neues Gebäude errichten oder verkaufen;

gelegentliche Steuerpflichtige bei der innergemeinschaftlichen Lieferung eines neuen Beförderungsmittels.

Was müssen Sie melden?

Angaben des Unternehmens
Sie müssen alle notwendigen Informationen angeben:

als natürliche Person: Ihren Vornamen, Namen, Wohnsitz und Ihre Bevölkerungsregisternummer;

Gesellschaften: den vollständigen Namen und die Rechtsform (GmbH, AG) und den Sitz der Gesellschaft.

Natürlich geben Sie auch die Nummer des Kontos an, auf welches das Finanzamt die eventuellen Rückerstattungen überweisen kann.

Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Sie dürfen die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens frei umschreiben, aber Sie müssen diese so präzise wie möglich formulieren. Sie können natürlich auch mehrere Geschäftstätigkeiten ausüben. In diesem Fall müssen Sie alle Geschäftsbereiche umschreiben und angeben, welche davon die Haupttätigkeit ist.
Außerdem teilen Sie mit, wann die Geschäftstätigkeit beginnt und wie hoch der vermutliche Jahresumsatz, exklusive Mehrwertsteuer sein wird.

Zutreffendes Mehrwertsteuer-System
Sie müssen angeben, ob Sie ein normaler, gemischter oder befreiter Steuerpflichtiger sind.
Abschließend wählen Sie die anwendbare Mehrwertsteuerregelung: normales System, kleines Unternehmen, Landwirtschaftsunternehmen. 

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