Lebensversicherungen im Jahr 2012 steuerlich optimieren

Um zu wissen, welche Lebensversicherungsbeiträge im Jahr 2012 bezahlt werden können, um sie eventuell in der Einkommenssteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2013 abzusetzen, ist es sinnvoll, die Beträge der automatischen Indexierung für das Veranlagungsjahr 2013 zu kennen. Denken Sie allerdings daran, wenn Sie in der Einkommenssteuer einen Betrag absetzen, dass die Gegenleistung häufig eine Steuer auf die vollständige Leistung wird. Deshalb werden mitunter besser separate Versicherungen abgeschlossen.

Als Kapitalanlage kann natürlich auch separat eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, für die niemals ein Steuerabzug verlangt wird.
In der Einkommenssteuererklärung im Jahr 2013 können bestimmte Beträge eingetragen werden, um weniger Steuern bezahlen zu müssen oder um Beträge von den Steuern für das Veranlagungsjahr 2013 zurückzuerhalten. Selbstverständlich muss ein Einkommen angegeben werden, um Steuerermäßigungen genießen zu können. Das Prinzip ist einfach. Man erhält von den Personensteuern in einem bestimmten Jahr nicht mehr zurück als das, was bezahlt werden müsste, wenn kein Abzug oder keine Steuersenkung gewährt werden würde. Steuervorauszahlung auf Berufseinkommen können also bis zu bestimmten Grenzen, die im Einkommenssteuergesetzbuch 1992 aufgeführt werden, zurückerstattet werden.
Nachstehend führen wir die Beträge auf, die speziell für Lebensversicherungen gelten:

2.200 Euro = absetzbarer Höchstbetrag pro Steuerpflichtigen und pro steuerpflichtigen Zeitraum der Zinsen, Kapitaltilgungen und Prämien für Lebensversicherungen zum Erwerb oder Behalten der einzigen Wohnung;

730 Euro = Erhöhung während der ersten 10 steuerpflichtigen Zeiträume des oben erwähnten Betrags;

70 Euro = Erhöhung des oben erwähnten Betrags wegen drei oder mehr Kindern zu Lasten am 1. Januar des Jahres, das auf den Abschluss des Darlehens folgt;

1.830 Euro oder 2.200 Euro = Berechnung des Höchstbetrags von Lebensversicherungsprämien und Kapitaltilgungen;

73.190 Euro = erste Tranche des Anfangsbetrags von Darlehen;

910 Euro = Beschränkung von Bezahlungen im Jahr 2012 für Rentensparverträge;

73.190 Euro = Anwendung des Umsetzungssystems bei der ersten Tranche des Kapitals, das durch persönliche Beiträge gebildet und frühestens beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters an den Begünstigten ausgezahlt wird, der bis dahin effektiv berufstätig geblieben ist;

zu alten Darlehen und Lebensversicherungen verweisen wir auf das Belgische Staatsblatt vom 18 Januar 2012 unter Punkt II.F.b).

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