Regelung der Zentrale für Kredite an Unternehmen geändert

Über die Zentrale für Kredite an Privatleute (ZKP) und die Zentrale für Kredite an Unternehmen (ZKU) können Banken die Risiken bewerten, die sie bei der Gewährung von Krediten eingehen. Um sich gegen die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise besser abzusichern, wird die heutige Meldeschwelle für Kredite von Unternehmen in Höhe von 25.000 Euro abgeschafft. Dadurch verdoppelt sich die Anzahl der registrierten Unternehmen.

Die Zentrale für Kredite an Unternehmen (ZKU) registriert die Angaben, die sich auf die Kredite bezieht, die juristischen Personen (Unternehmen) und natürlichen Personen (Privatleuten) im Rahmen ihrer Berufstätigkeit gewährt werden. Das betrifft alle Personen, die sich in Belgien oder im Ausland aufhalten.

Auch für Leasing- und Factoringverträge

Die Verpflichtung, bestimmte Angaben über Kreditverträge und zugehörige Vereinbarungen, über die Begünstigten dieser Verträge und über Nichtzahlungen dem ZKU zu melden, obliegt von nun an Kreditinstituten, Bürgschaftsversicherungsunternehmen, Kreditversicherungsunternehmen, Leasingunternehmen und Factoringunternehmen. Die letzten beiden Kategorien sind neu. Vorläufig besteht die Meldepflicht nur für finanzielle Leasingverträge und nicht für operationelle Leasingverträge.

Meldeschwelle von 25.000 Euro abgeschafft

Die Zentrale registrierte bis vor Kurzem alle Kredite über mindestens 25.000 Euro bei ein- und demselben Institut. Diese Schwelle in Höhe von 25.000 Euro wird abgeschafft. Dadurch verdoppelt sich die Anzahl der registrierten Unternehmen und Selbständigen.

Nichtzahlungen werden in der Zentrale für Kredite an Unternehmen nicht registriert.
Die Zentrale registriert auch Daten in Bezug auf juristische Ereignisse (wie Konkurse, Schließungen wegen Konkursen und gerichtlichen Vergleichen) von Unternehmen und natürlichen Personen. Nur die Letztgenannten werden per Post über die Tatsache benachrichtigt, dass ein sie betreffendes Ereignis registriert wurde.

Einsicht in registrierte Daten

Die Nationalbank Belgiens verwaltet die ZKU-Daten. Sie darf die Informationen nur mitteilen:

den meldepflichtigen Instituten selbst, und dann nur bei einer Risikobeurteilung von einem Begünstigten, die vor dem Abschluss eines Vertrags oder bei der Bearbeitung eines Vertrags stattfindet;

der Datenschutzkommission;

ausländischen Kreditzentralen und

während einer Aussage vor Gericht in Strafsachen.

Die Zentrale darf nicht zu kommerziellen Akquisitionszwecken konsultiert werden.
Kreditnehmer, die ihre Daten einsehen wollen, stellen einen schriftlichen Antrag bei der Nationalbank von Belgien, Zentrale für Kredite an Unternehmen, de Berlaimontlaan 14 in 1000 Brüssel. Die Antragsunterlagen müssen die vollständigen Personalien und eine beidseitige Kopie des Personalausweises des Unterzeichneten des Antrags enthalten. Die Personalien einer natürlichen Person sind: der Name, der erste offizielle Vorname, das Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Personen, die der Mehrwertsteuergesetzgebung unterworfen sind; bei Rechtspersonen sind dies: der vollständige offizielle Name, die Rechtsform, die Anschrift des Gesellschaftssitzes und die Nummer beim Staatsregister der juristischen Personen.
Vertreter von Rechtspersonen müssen außerdem nachweisen, dass sie bevollmächtigt sind, diesen Antrag zu stellen.
Wer ein Antrag auf Richtigstellung einreicht, muss einen schriftlichen Nachweis von der Tatsache liefern, dass die Registrierung einen Fehler enthält. Diese Berichtigung ist kostenlos.

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