An den Index geknüpfte steuerliche Grenzbeträge für 2012

Der FÖD Finanzen hat die neuen Grenzbeträge für das Veranlagungsjahr 2013 (Einkommensjahr 2012) bekanntgegeben. Wir geben nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Beträge.

Berufseinkommen

Freibetrag PC privat:  810,00
- Grenzbetrag steuerpflichtige Bruttoentlohnung: 31.620,00

Freibetrag der Rückerstattung der Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber:  370,00

Freibetrag der nicht wiederkehrenden ergebnisgebundenen Vorteile (Bonussystem) für Arbeitnehmer: 2.430,00

Mindestvorteil aller Art für Firmenwagen: 1.200,00

Absetzbare Ausgaben  

Absetzbare Spenden  
- Mindestbetrag: 40,00
- Höchstbetrag: 365.950,00

Entlohnung eines Hausangestellten  
- Mindestbetrag der Entlohnung: 3.590,00
- Höchstbetrag des Abzugs: 7.320,00

Zinsen und Kapitaltilgungen von Darlehen und Prämien

Höchstbetrag der Kapitaltilgungen und Lebensversicherungsprämien (zusammen): 2.200,00

Ausgaben mit Steuerermäßigung

Höchstbetrag Rentensparverträge: 910,00

Höchstbetrag LBA-Schecks und Dienstleistungsschecks: 2.650,00

Höchstbetrag der jährlichen Steuerermäßigung, die im Laufe von 10 Jahren gewährt wird (insofern vor dem 31. Dezember 2011 ein Zertifikat angefordert wurde)  
- für Passivwohnung: 880,00
- für Niedrigenergiewohnung: 440,00
- für Nullenergiewohnung: 1.760,00

Höchstbetrag Steuerermäßigung (pro Wohnung) für die Sicherung der Wohnung gegen Einbruch oder Feuer: 730,00

Mobile Einkünfte

Befreite Einkünfte aus Spareinlagen: 1.830,00

Höchstbetrag von Urheberrechten, die als mobile Einkünfte betrachtet werden: 54.890,00

Gewinn aus Industrie-, Handels- oder Landbauunternehmen

Freibetrag für zusätzliches Personal in KMU: 5.450,00

Investitionsabzug  
- Höchstbetrag des Übertrags (Einkommensteuer): 907.560,00
- Höchstberechnungsgrundlage des Übertrags (Einkommensteuer): 3.630.220,00
- Höchstbetrag des Übertrags bei Wahl von
   Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: 453.780,00
- Höchstberechnungsgrundlage des Übertrags bei Wahl von Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: 1.815.110,00

Verschiedenes

Ehequotient: 9.810,00
Höchstbetrag persönliches Berufseinkommen mitarbeitende Ehegatten: 12.740,00
Steuerfreibetrag: 6.800,00
Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder zu Lasten  
- ein Kind: 1.440,00
- zwei Kinder: 3.720,00
- drei Kinder: 8.330,00
- vier Kinder: 13.480,00
- mehr als vier Kinder (Zuschlag pro Kind): 5.150,00

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