Steuerermäßigung für Einbruch- und Brandsicherung von Privatwohnungen

Wenn Sie Ihre Wohnung gegen Brand oder Einbruch sichern, können Sie die Hälfte der Kosten auf Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Die Steuerermäßigung beträgt höchstens 690 Euro (Veranlagungsjahr 2011 - Einkommensjahr 2010). Das Finanzamt hat ein Rundschreiben mit näheren Erläuterungen zu dieser Regel erlassen.

Sicherungskosten zu 50 % angeben

Wenn Sie Ihre Wohnung gegen Brand oder Einbruch sichern, können Sie die Hälfte der Kosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Die Steuerermäßigung entspricht 50 % ihrer Ausgaben (Kosten inklusive Mehrwertsteuer) und beträgt höchstens 690,00 Euro (Veranlagungsjahr 2011). Der Höchstbetrag gilt pro Jahr und Wohnung.
Sie können eine Steuerermäßigung in dem Jahr erhalten, in welchem Sie die Ausgaben tätigen. Entscheidend ist hier das Rechnungsdatum, nicht der Tag, an dem Sie Ihre Rechnung bezahlen.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung zu Berufszwecken verwenden, kommt der Teil der Ausgaben, die sich darauf beziehen, für die Steuerermäßigung nicht in Betracht. Dies gilt nur, wenn Sie die Kosten für diesen Teil der Wohnung als berufliche Kosten absetzen oder wenn der Teil Ihrer Wohnung Anspruch auf den Investitionsabzug gewährt.

Sowohl für Eigentümer als auch für Mieter

Sowohl Eigentümer als auch Mieter einer Wohnung können Anspruch auf die Steuerermäßigung erheben. Wenn beide Vertragspartner Investitionen in die Sicherung der Wohnung tätigen, können beide von der Ermäßigung profitieren.

Sicherung gegen Brand

Folgende Ausgaben können für die Steuerermäßigung in Betracht kommen:

Lieferung und Installierung eines Rauchmelders oder auchdetektionssystems;

Brandschutztüren.

Einbruch

Folgende Ausgaben zur Sicherung Ihrer Wohnung gegen Einbruch können für die Steuerermäßigung in Betracht kommen:

die Lieferung und die Installierung von einbruchverzögernden Fassadenelementen:

spezielles einbruchwehrendes Glas;

Sicherungssysteme für Türen, Fenster, Luken, Garagentore, Lichtkuppeln, Dachfenster, Kelleröffnungen und Zäune sowie Sicherungsschlösser, Schlosssicherungssysteme, Riegelsicherungssysteme, Türspalthalter;

gepanzerte Türen und Tore;

Alarmsysteme und Kamerasysteme;

ein Kamerasystem, ausgestattet mit einem Registrierungssystem.

Der Unternehmer, der die Arbeiten durchführt, muss in Belgien oder dem EU-Mitgliedsstaat, in dem er niedergelassen ist, registriert sein.
Sie können keine Steuerermäßigung für eine frei stehende Garage, eine Absperrung oder einen Zaun im Garten verlangen.

Formalitäten

Sie müssen den Betrag der Ermäßigung in Kode 382 (wenn Sie Eigentümer sind) oder Kode 1383 (wenn Sie Mieter sind) von Abschnitt IX der Einkommenssteuererklärung angeben.
Sie müssen den Betrag der Steuerermäßigung selbst berechnen, gegebenenfalls auf höchstens 690 Euro pro Wohnung beschränken und im Fall einer gemeinsamen Erklärung über die beiden Angabespalten verteilen (gemäß der jeweiligen Eigentumsanteile an der Wohnung).

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