Kilometervergütung von 0,3352 Euro ab 1. Juli 2011

Die Strecken, die Sie beruflich mit Ihrem eigenen Wagen zurücklegen, können seit dem 1. Juli 2011 mit 0,3352 Euro pro Kilometer vergütet werden. Das ist der Betrag, den auch belgische Beamte erhalten können und den das Finanzamt als Rückerstattung für vom Arbeitgeber zu tragende Kosten zulässt.

Dienstkilometer mit eigenem Fahrzeug pauschal vergütet

Ab 1. Juli 2011 können belgische Beamte eine Vergütung in Höhe von 0,3352 Euro für jeden Kilometer erhalten, den sie mit ihrem eigenen Wagen dienstlich zurücklegen. Dies ist eine pauschale Ermäßigung, die als eine Rückerstattung von Arbeitgeberkosten betrachtet wird.
Das Finanzamt stützt sich auch auf diesen Betrag, um Kilometervergütungen für Arbeitnehmer zu akzeptieren. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine höhere Vergütung erhalten als oben angegeben, wird das Finanzamt diese nur dann akzeptieren, wenn Sie beweisen können, dass der höhere Betrag mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmt.
Der Betrag ist jährlich an den Index geknüpft.

Kosten, die der Arbeitgeber tragen muss, sind keine steuerpflichtigen Entlohnungen

Dabei handelt es sich somit um eine pauschale Vergütung für die Kilometer, die Sie mit Ihrem eigenen Wagen für Dienstfahrten zurücklegen müssen. Diese Kosten sind eigentlich von Ihrem Arbeitgeber zu tragen. Sie haben diese Ausgaben für Ihren Arbeitgeber übernommen und erhalten dafür eine pauschale Vergütung oder Erstattung. Der Vollständigkeit halber geben wir an, dass es sich nicht um den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz handelt. Diese Fahrten gehen auf Ihr eigenes Konto.
Rückerstattungen von Kosten sind keine steuerpflichtigen Entlohnungen. Sie brauchen diese Beträge deshalb nicht in Ihrem Antrag auf ihrer Lohnsteuererklärung angeben.
Ihr Arbeitgeber kann diese pauschalen Vergütungen als Werbungskosten absetzen. Er muss die Vergütungen auf dem Lohnformular 281.10 (Arbeitnehmer) und auf dem Formular 281.20 (Unternehmer) angeben.

Höchstens 24 000 km pro Jahr

Neben dem oben erwähnten Höchstbetrag der Vergütung pro Kilometer gibt es auch eine Begrenzung der Kilometerzahl, die Ihr Arbeitgeber Ihnen pro Jahr vergüten darf. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass die Anzahl der Kilometer, die jährlich als Kosten des Arbeitgebers zurückerstattet werden darf, nicht mehr als 24 000 Kilometer pro Jahr betragen darf.
Es gibt Gerichtsverfahren, in denen diese vorgegebene Begrenzung des Finanzamts verurteilt wird.

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