Treibstoffkosten zu 75 % absetzbar

Treibstoffkosten sind sowohl von der Einkommenssteuer als auch von der Körperschaftssteuer nur zu 75 % absetzbar. Bei den anderen Kfz-Kosten gilt in der Einkommenssteuer dieselbe Beschränkung. Bei der Körperschaftssteuer ist der Abzug der anderen Autokosten abhängig vom CO2-Ausstoß begrenzt.

Treibstoffkosten immer auf 75 % begrenzt

Treibstoffkosten können nur zu 75 % abgesetzt werden. Diese Regel gilt für Pkws, Kleinbusse, Kombis und Kleinlastwagen.
Die Begrenzung für Treibstoffkosten gilt nicht für:

Lieferwagen, (leichte) Lastwagen, Traktoren, Anhänger, Auflieger, Autobusse, Reisebusse, Motorräder usw.

Fahrzeuge, die ausschließlich für ein Taxiunternehmen verwendet werden;

Fahrzeuge, die in zugelassenen Fahrschulen ausschließlich für den praktischen Unterricht verwendet werden und dazu speziell ausgerüstet sind;

Fahrzeuge, die ausschließlich an Dritte vermietet werden.

Für diesen Fahrzeugtyp sind die Treibstoffkosten sowohl von der Einkommenssteuer als auch von der Körperschaftssteuer vollständig absetzbar.

Autokosten bei der Einkommenssteuer auf 75 % begrenzt

Bei der Einkommenssteuer braucht nicht mehr zwischen Treibstoffkosten und anderen Autokosten unterschieden werden. Diese sind schließlich beide nur zu 75 % absetzbar.
Die Begrenzung der Absetzbarkeit von Autokosten gilt für alle Kosten, die mit den Fahrzeugen verbunden sind.
Dabei handelt es sich unter anderem um:

Abschreibungen;

Ausrüstung (Radio, Schiebedach, Klimaanlage, Alarmanlage);

Versicherungskosten (Haftpflicht, Rechtsbeistand, eigener Schaden und Diebstahl);

Kfz-Steuern, ergänzende Kfz-Steuern, Verbrauchssteuer kompensierende Steuern und Zulassungssteuern;

Beiträge für Pannenhilfeorganisationen (VAB, TW, KACB);

Einkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Ausrüstung (Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Koffer);

Wartungskosten (Ölwechsel, Schmierung, Einstellung);

Reparaturkosten;

Waschanlage;

Parkgebühren, Mautgebühren für Autobahnen, Tunnel, Fähren, Brücken;

Beiträge für technische Inspektion;

Kosten eines GPS, das im Fahrzeug eingebaut ist.


Autokosten bei der Körperschaftssteuer je nach CO2-Ausstoß begrenzt

Je weniger verunreinigend ein Auto ist, desto höher der Prozentsatz, der abgesetzt werden kann. Der Abzug von Autokosten beruht nämlich auf dem CO2-Ausstoß.
Den CO2-Gehalt des Wagens können Sie auf Ihrem Anmeldebeleg von der Zulassungsstelle finden. Dieselben Angaben stehen im Prinzip auch auf der Gleichförmigkeitsbescheinigung. Dennoch ist der CO2-Gehalt, der auf dem Anmeldebeleg steht, entscheidend. Der Föderale Öffentliche Dienst für Volksgesundheit gibt jedes Jahr einen Leitfaden heraus, auf dem Sie den CO2-Ausstoß aller neuen Fahrzeuge auf dem belgischen Markt prüfen können.
Das Finanzamt akzeptiert allerdings, dass Taxikosten zu 75 % absetzbar sind. Es ist schließlich schwierig, von jedem Taxi den CO2-Ausstoß zu prüfen.

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