Denken Sie nach über den kommerziellen und gesellschaftlichen Namen Ihres Unternehmens

Jedes Unternehmen hat einen kommerziellen Namen und einen gesellschaftlichen Namen. Diese können identisch oder aber unterschiedlich sein. Das Gesellschaftsgesetzbuch schützt lediglich die gesellschaftliche Bezeichnung. Der Handelsname genießt Schutz durch das Handelspraktikengesetz.

Kommerzieller Name versus gesellschaftlicher Name

Der kommerzielle Name ist der Name, unter welchem eine natürliche Person seine Handelsaktivität ausübt oder ein Handelsunternehmen betrieben wird, und der eine Werberolle spielt (der Handelsname oder Firmenname).
Der gesellschaftliche Name ist die offizielle Bezeichnung (z. B. GmbH oder AG), die in der Satzung der Gesellschaft steht und die im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird. Dieser Name dient lediglich dazu, die Gesellschaft zu identifizieren. Die Wahl des gesellschaftlichen Namens ist frei. Sie dürfen den gesellschaftlichen Namen auch als kommerziellen Namen verwenden, aber das muss nicht so sein.

Schutz des Namens der Gesellschaft

Um Verwirrung oder unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, verwenden Sie natürlich nicht den Namen einer anderen Gesellschaft oder einen Namen, der einem anderen stark ähneln würde. In der Zentralen Unternehmensdatenbank können Sie nach aktiven Unternehmen suchen. Sie können auch die Website des Belgischen Staatsblatts konsultieren, die für juristische Personen reserviert ist.
Das Gesellschaftsgesetzbuch bestimmt, dass eine Gesellschaft keinen Namen verwenden darf, der schon benutzt wird. Die einzige Sanktion besteht jedoch aus einer Schadenersatzzahlung. Bei einem Rechtsstreit wird das Gericht die Vorgeschichte analysieren und Kriterien berücksichtigen wie etwa den Bereich des Kundenkreises, die kommerzielle Ausstrahlung, die Bekanntheit der Firma und die potentielle Erweiterung des Unternehmens, bevor es eines der Unternehmen verpflichtet, seinen Namen zu ändern.
Sie können Ihren Namen auch in der Form einer Benelux-Marke, einer innergemeinschaftlichen oder einer weltweiten Marke eintragen lassen, um einen erweiterten Schutz zu genießen.

Änderung des Gesellschaftsnamens

Wenn Sie den offiziellen Namen Ihrer Gesellschaft ändern wollen, müssen Sie Ihre Satzung anpassen. Das müssen Sie im Prinzip über einen Notar regeln. Die Namensänderung einer Gesellschaft unter Firma oder einer normalen Kommanditgesellschaft ist über einen Unternehmensschalter möglich.
Das Ändern des kommerziellen Namens ist einfacher. Wenn neben Ihrem offiziellen Namen auch der Handelsname in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZDU), aufgenommen ist, können Sie diese von einem Unternehmensschalter anpassen lassen. Diese Anpassung ist kostenlos. Seit dem 1. Juli 2010 können Sie übrigens selbst Änderungen in dieser Datenbank durchführen: d. h. selbst einen Handelsnamen und Kontaktdaten hinzufügen oder anpassen. Das geschieht über den KBO Private Search mit einem Token oder einem elektronischen Personalausweis.

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