Europäisches Abkommen über Abschaffung der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Mikrounternehmen

Mikrounternehmen werden in der Zukunft lediglich einen stark vereinfachten Jahresabschluss erstellen und einreichen müssen. Wenn Belgien die Möglichkeit einführt, die der Europäische Rat Ende Mai verabschiedet hat, brauchen Mikrounternehmen keinen Jahresabschluss mehr zu veröffentlichen. Das bedeutet eine erhebliche Verringerung der Verwaltungsaufgaben für die kleinsten Unternehmen.

Einreichung des Jahresabschlusses

Momentan muss Ihr Jahresabschluss innerhalb von dreißig Tagen, nachdem er von der Hauptversammlung genehmigt worden ist, und spätestens sieben Monate nach dem Abschluss Ihres Geschäftsjahres, bei der Bilanzzentrale der Nationalen Bank von Belgien eingereicht werden. Seit vier Jahren denkt die Europäische Kommission darüber nach, Mikrounternehmen vollständig von den europäischen Buchführungspflichten freizustellen. Nach heftigem Widerstand einiger Mitgliedstaaten hat der Europäische Rat Ende Mai eine politische Einigung über diese Verminderung des Verwaltungsaufwands für die kleinsten Unternehmen erzielt. Mikrounternehmen werden von der Veröffentlichungspflicht der Jahresabschlüsse befreit, aber sie bleiben verpflichtet, einen vereinfachten Jahresabschluss zu erstellen und bei mindestens einer nationalen Instanz einreichen. Ein durchschnittlicher Jahresabschluss soll nur 15 statt 25 Seiten lang sein. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung werden auf ihre wesentlichen Elemente beschränkt und die Erläuterung kann vollständig wegfallen, wenn dies in einer Fußnote der Bilanz vermerkt wird.

Mikrounternehmen

Die Regelung gilt für Mikrounternehmen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme unter 250.000 Euro, ein Nettoumsatz unter 500.000 Euro und höchstens 10 Arbeitnehmer. In Belgien fallen 75 % aller Firmen unter diese Definition von Mikrounternehmen.

Umsetzung in nationales Recht

Die europäische Regelung muss jetzt in nationales Recht umgesetzt werden.
UNIZO, die Union selbständiger Unternehmer, wird den Kompromiss prüfen, um die Auswirkungen für die belgischen KMU zu untersuchen. Der Minister für Unternehmung und Vereinfachung, Vincent Van Quickenborne, wird in der föderalen Regierung dafür plädieren, die obligatorische Veröffentlichung des Jahresabschlusses im öffentlichen Amtsblatt, dem Belgischen Staatsblatt, abzuschaffen. Die Transparenz dieser Firmendaten wird schließlich über die Bilanzzentrale der Nationalen Bank und die Zentrale Unternehmensdatenbank garantiert. Das würde auf eine zusätzliche Abgabensenkung in Höhe von 14,5 Millionen Euro hinauslaufen. Der gekürzte Jahresabschluss bringt eine Einsparung von 19 Millionen Euro ein.
Dazu muss bemerkt werden, dass es für die belgischen Unternehmen nachteilig ist, wenn andere Länder die Publikationspflicht ganz abschaffen würden, weil sie dann diese Daten nicht mehr einsehen können.

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