Wohnungsrenovierung: Bedingungen für steuerliche Vorteile gelockert

Die Modernisierung von bestimmten Wohnungen kann Ihnen eine Steuersenkung einbringen. Seit dem 1. Januar 2011 brauchen Sie diese Arbeiten nicht mehr von einem registrierten Bauunternehmer durchführen zu lassen. Es reicht aus, dass die Arbeiten für Sie erledigt und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Das Gesetz ist unter europäischem Druck gelockert worden.

Wohnungsvermietung zu einem angemessenen Preis

Wenn Sie eine Wohnung besitzen und diese über ein soziales Vermietungsbüro vermieten, können Sie auf eine Steuersenkung rechnen, wenn Sie in dieser Wohnung Renovierungen durchführen. Es muss sich um eine Wohnung handeln, deren Eigentümer und Vermieter Sie sind. Die Arbeiten, die in Betracht kommen, sind Umbauten, Erneuerungen, Reparaturen und auch die Instandhaltung der Wohnung. Die Reinigung Ihrer Wohnung wird dabei ausgeschlossen. Auch Arbeiten, um Ihren Garten neu anlegen zu lassen oder ein Schwimmbad oder eine Sauna zu installieren, kommen nicht für die Steuersenkung in Betracht.
Die wichtigsten Bedingungen, die Sie erfüllen müssen:

Ihre Wohnung ist mindestens 15 Jahre alt;

die Renovierungen kosten mindestens 10.600,00 Euro (inklusive MwSt., Einnahmen 2011);

bei Arbeiten, die vor dem 1. Januar 2011 ausgeführt wurden, musste der Bauunternehmer registriert sein. Jetzt sind die Regeln gelockert worden und es reicht aus, dass die Arbeiten Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt sind. 

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, beträgt die Steuersenkung 45 % der Kosten, die Sie Ihnen bezahlt haben. Die Verminderung wird auf neun steuerpflichtige Zeiträume verteilt. Auf diese Weise können Sie jährlich 5 % Ihrer Ausgaben von den Steuern, die Sie schulden, abziehen. Die jährliche Steuersenkung beträgt höchstens 1.060,00 Euro (Einnahmen 2011).
Die Steuersenkung kann nicht mit anderen steuerlichen Vorteilen kombiniert werden, wie etwa dem Abzug von Werbekosten, Investitionsabzug, Verminderung für energiesparende Ausgaben und Ausgaben für die Renovierung von Wohnungen in einer Zone für positive Großstadtpolitik.
Der Bauunternehmer muss Ihnen eine Rechnung ausstellen, auf der aufgeführt wird:

wo die Arbeiten ausgeführt werden;

dass die Wohnung schon seit mindestens 15 Jahren in Gebrauch ist;

ein besonderer Vermerk, dass die Arbeiten für die Steuersenkung in Betracht kommen.

Sie müssen diese Rechnung zusammen mit weiteren Belegen (wie der Kopie des Mietvertrags) aufbewahren und dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen.

Wohnungsrenovierung in Problemvierteln

Wenn Sie eine Wohnung in einem Problemviertel besitzen und diese Wohnung renovieren wollen, können Sie ebenfalls eine Steuersenkung erhalten. Es muss sich um Ihre eigene und einzige Wohnung handeln. Wenn Sie noch eine zweite Wohnung besitzen, kommen Sie also nicht mehr in Betracht. Außerdem muss Ihre Wohnung in einer „Zone für positiv großstädtische Politik“ liegen. Eine Liste der Orte und Straßen, die als derartige Problemviertel betrachtet werden, können Sie auf der Website des Föderalen öffentlichen Dienstes Finanzen finden.

Um die Steuersenkung anwenden zu können, müssen Sie dieselben Bedingungen erfüllen wie oben bei der Renovierung von Wohnungen erwähnt wird, die über ein soziales Mietbüro vermietet werden.
Nur die Beträge unterscheiden sich. Die Gesamtkosten der Arbeiten müssen mindestens 3.530,00 Euro betragen (Einkommensjahr 2011).
Die Steuersenkung entspricht 15 % der tatsächlich getätigten Ausgaben. Der Gesamtbetrag der Steuersenkung darf pro Jahr und pro Wohnung nicht mehr als 710,00 Euro betragen (Einkommensjahr 2011).

Auch nicht registrierte Bauunternehmer kommen in Betracht

Die Verpflichtung, mit einem registrierten Bauunternehmer zu arbeiten, wird gestrichen. Jetzt reicht es aus, dass die Arbeiten für Sie als Eigentümer der Wohnung erledigt und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Die belgische Registrierungsregelung für Bauunternehmer erwies sich als nicht vereinbar mit dem freien Dienstleistungsverkehr. Belgien hat die Regelung deshalb unter europäischem Druck angepasst. 
Dieses gelockerte System gilt für alle Arbeiten, die seit dem 1. Januar 2011 ausgeführt werden.

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