Körperschaftssteuererklärung bis zum 15. September einreichen

Das Finanzamt hat das neue Steuererklärungsformular für die Körperschaftssteuer veröffentlicht. Wenn das Geschäftsjahr Ihrer Gesellschaft mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, müssen Sie Ihre Körperschaftssteuererklärung in Papierform dieses Jahr bis zum 15. September 2011 einreichen. Wenn Sie Ihre Erklärung online über Biztax einreichen, verlängert sich diese Frist um fast einen Monat bis zum 13. Oktober 2011. Wenn Ihr Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, gelten andere Termine.

Erklärung in einem neuen Gewand

Das Finanzamt hat die Erklärung auf Biztax abgestimmt. Das ist die neue Anwendung für die elektronische Einreichung der Körperschaftssteuererklärung ab Steuerjahr 2011. Biztax ist der Nachfolger von Vensoc. Durch die Abstimmung der Erklärung auf das neue System erhält sie ein völlig neues Layout. Die Erklärungsfelder sind nicht mehr nummeriert und die Kodierung ist neu.

Erklärung in Papierform bis zum 15. September 2011 einreichen

Gesellschaften, die ihre Buchhaltung per 31. Dezember 2010 abgeschlossen haben, müssen ihre Körperschaftssteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2011 dem Finanzamt spätestens am 15. September 2011 zukommen lassen.
Sie können beim Finanzamt einen individuellen Aufschub des Einreichungstermins beantragen. Sie müssen Ihren Antrag mit ernsthaften Gründen oder durch höhere Gewalt begründen. Ernsthafte Gründe können z. B. sein, wenn Sie langwierig krank sind oder wenn bei einem Diebstahl wichtige Dokumente gestohlen wurden. Den Aufschub müssen Sie vor dem Verstreichen des ursprünglichen Einreichungstermins beantragen.
Außerdem können auch Buchhalter und Steuerberater einen kollektiven Aufschub für Ihre Kunden beantragen. Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Eine Verlängerung bis 13. Oktober bei elektronischer Einreichung über Biztax

Sie können Ihre Erklärung auch elektronisch über Biztax einreichen. Mit dieser Anwendung können Sie Ihre Erklärung samt Beilagen aufstellen und einreichen. Jeder, der dazu eine Vollmacht hat, kann die Erklärung im Namen der Gesellschaft einreichen. Sie müssen dazu keine besondere Vollmacht im Voraus registrieren. Die übliche Vollmacht in Papierform reicht aus.
Wenn Sie eine Biztax-Erklärung für eine Gesellschaft eingereicht haben, dürfen Sie für diese Gesellschaft auf keinen Fall noch eine Erklärung in Papierform einreichen.

Die Biztax-Erklärung kann nach Einreichung nicht mehr auf elektronische Weise eingesehen oder geändert werden. Wenn Sie diese nach der Einreichung noch ändern oder vergessene Beilagen hinzufügen wollen, dann müssen Sie Kontakt mit Ihrem Steuerprüfer aufnehmen. Seine Koordinaten befinden sich auf Ihrer Erklärung in Papierform.

Ein Geschäftsjahr, das nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt

Im Prinzip muss die Körperschaftssteuererklärung spätestens an dem Tag eingereicht werden, der auf der offiziellen Erklärung angegeben wird, die Sie vom Finanzamt erhalten. Die Einreichungsfrist für die Erklärung darf nicht kürzer sein als ein Monat ab dem Datum, an dem der Jahresabschluss genehmigt wird, und darf nicht länger sein als sechs Monate ab dem Datum, an dem das Geschäftsjahr abgeschlossen wurde.

Das Finanzamt versendet die Erklärungen in Papierform im Prinzip während des Monats, in dem die Hauptversammlung stattfindet.

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