„Register der stellvertretenden Unternehmer“: Vertragsverlängerung in bestimmten Fällen

Seit Sommer 2010 können Sie im „Register der stellvertretenden Unternehmer“ einen kompetenten Betriebsleiter finden, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Vertretung für höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr. Eine Verlängerung ist nur bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Schwangerschaft möglich. Seit Beginn 2011 auch bei Palliativ - und Pflegeurlaub.

Befristeter Vertrag

Selbständige können sich vorübergehend vertreten lassen (z. B. bei Krankheit oder Urlaub). Vor Beginn des Vertretungszeitraums schließen sie mit einem stellvertretenden Unternehmer einen schriftlichen Vertretungsvertrag ab. In diesem Vertrag werden Vereinbarungen über die Dauer des Vertrags, die Aufgaben, die Vergütung und die Unternehmensnummer der Firma getroffen. Es handelt sich um eine vorübergehende Vertretung: Der Vertretungsvertrag mit dem stellvertretenden Unternehmer wird für eine Frist von höchstens 30 Tagen pro Kalenderjahr abgeschlossen.

Verlängerung des Vertrags

Eine Verlängerung des Vertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, nämlich bei:

Arbeitsunfähigkeit;

Invalidität;

Mutterschaftsurlaub;

Palliativurlaub (neu): Selbständige, die ihr Kind oder ihren Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) palliativ pflegen, können den Vertretungsvertrag um bis zu einem Vierteljahr verlängern. Sie haben Anspruch auf eine Unterstützung, wenn sie ihre Berufstätigkeit mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen lang unterbrechen. Der Pauschalbetrag der Unterstützung entspricht zwei Monaten Mindestrente für einen Alleinstehenden. Darüber hinaus können sie auch bei ihrem Sozialsekretariat eine Befreiung von den Sozialbeiträgen für das Quartal beantragen, das auf den Anfang der zeitweiligen Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit folgt;

Pflegeurlaub (neu): d. h. ein Urlaub für die Pflege eines schwer erkrankten Kindes. Der Vertrag kann höchstens um ein Vierteljahr verlängert werden. In diesem Fall gilt das Befreiungssystem, aber ohne Anspruch auf eine Unterstützung. Der Selbständige muss seine Berufstätigkeit mindestens vier aufeinanderfolgende Wochen lang unterbrechen. Diese Unterbrechung muss aus einer ehrenwörtlichen Erklärung hervorgehen, die er der ärztlichen Bescheinigung beilegt.

Der Selbständige, dem eine Befreiung von Beiträgen für ein Quartal gewährt wird, behält seine Rentenansprüche für das Quartal über eine kostenlose Gleichstellung. Der Antrag auf die Befreiung ist automatisch auch der Antrag auf die Gleichstellung.
Während der Vertretung dürfen Sie Ihre übliche Berufstätigkeit nicht weiter ausüben und auch keinen anderen Beruf ausüben.

Prozedur

Unternehmer, die als Stellvertreter einspringen wollen, müssen sich im „Register der stellvertretenden Unternehmer“ registrieren lassen. Unternehmer, die einen Stellvertreter suchen, können dieses Register online auf der Website des FÖD Wirtschaft konsultieren.

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