Ausgleichstage für Feiertage spätestens am 15. Dezember bekanntgeben

Arbeitnehmer haben Anspruch auf zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. An diesen Tagen darf im Prinzip nicht gearbeitet werden. Vergessen Sie nicht, spätestens am 15. Dezember eine datierte und unterzeichnete Mitteilung mit den Ausgleichstagen für die Feiertage im Jahr 2011 auszuhängen.

Gesetzliche Feiertage

Während der zehn gesetzlichen Feiertage pro Jahr dürfen Ihre Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden und Sie müssen sie für diese nicht gearbeiteten Tage bezahlen.
Wenn Sonntagsarbeit gestattet ist, darf der Arbeitnehmer während eines Feiertags arbeiten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf „Erholungsurlaub“.

Einen Feiertag, der mit einem Sonntag oder einem Tag, an dem im Unternehmen gewöhnlich nicht gearbeitet wird (meistens Samstag), zusammenfällt, müssen Sie durch einen normalen Arbeitstag ausgleichen. Der Ausgleichstag wird entweder vom zuständigen paritätischen Ausschuss oder vom Betriebsrat oder von der Gewerkschaftsdelegation oder nach Beratung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt.

Sie müssen in allen Fällen die vereinbarten Ausgleichstage bis spätestens am 15. Dezember in den Räumen Ihres Unternehmens aushängen. Wenn die Ausgleichstage nicht nach einem dieser Verfahren festgelegt werden, wird der Feiertag durch den ersten Tag nach dem Feiertag ersetzt, an welchem in Ihrem Unternehmen gewöhnlich gearbeitet wird.

Regionalfeiertage

Die regionalen Feiertage (11. Juli in der Flämischen Gemeinschaft, 27. September in der Französischen Gemeinschaft und 15. November in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) sind keine gesetzlichen Feiertage. Sie sind nur in den Unternehmen oder den Branchen obligatorisch, die beschlossen haben, daraus einen freien Tag zu machen. Wenn diese Feiertage auf einen Sonntag oder einen Tag fallen, an dem nicht gearbeitet wird, müssen Sie zum Ausgleich dieser Tage die Modalitäten betrachten, die in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Branche vereinbart worden sind.

Lohn

Der Lohn für einen Feiertag oder einen Ausgleichstag ist derselbe wie derjenige, den der Arbeitnehmer verdienen würde, wenn er an diesem Tag wirklich gearbeitet hätte. Er enthält den normalen Lohn sowie die Prämien und die Sachbezüge, die der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er gearbeitet hätte. Im Prinzip müssen Sie Ihren Arbeitnehmern keinen Zuschlag auf den Lohn oder eine Prämie zahlen. Im Manteltarifvertrag oder im Arbeitsreglement kann dagegen eine Prämie vorgesehen werden.

Gesetzliche Feiertage 2011

Dies sind die zehn gesetzlichen Feiertage im kommenden Jahr:
1. Neujahr: Samstag, 1. Januar
2. Ostermontag: Montag, 25. April
3. Tag der Arbeit: Sonntag, 1. Mai
4. Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 2. Juni
5. Pfingstmontag: Montag, 13. Juni
6. Nationalfeiertag: Donnerstag, 21. Juli
7. Mariä Himmelfahrt: Montag, 15. August
8. Allerheiligen: Dienstag, 1. November
9. Waffenstillstand: Freitag 11. November
10. Weihnachten: Sonntag, 25. Dezember

Ein Feiertag, der mit einem Sonntag (Tag der Arbeit und Weihnachten 2011) oder einem anderen Tag zusammenfällt, an dem nicht gearbeitet wird, muss im selben Kalenderjahr durch einen Tag ausgeglichen werden, an dem normalerweise gearbeitet wird. Bei der Festlegung der normalen Arbeits- und Nichtarbeitstage geht man von einer Ganztagsbeschäftigung im Unternehmen aus. Arbeits- und Nichtarbeitstage können sich von Abteilung zu Abteilung unterscheiden. Sie müssen in diesem Fall den Ausgleich der Feiertage pro Abteilung regeln.

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