Digitale Meldung der Quellensteuer aufgeschoben

Die elektronische Einreichung der Quellensteueranzeige wird noch eine Weile auf sich warten lassen. Ursprünglich war beabsichtigt, die Internetanwendung, die dies ermöglichen soll, ab 1. Oktober 2010 in Betrieb zu nehmen. Jetzt hat das Finanzamt angekündigt, dass der Beginn der Anwendung vertagt worden ist. Ein neues Datum ist noch nicht bekannt. In der Zwischenzeit müssen alle Quellensteueranzeigen an das übliche Finanzamt geschickt werden.

STIMER: Elektronisierung des Einzugsprozesses

Das Finanzamt arbeitet schon seit einiger Zeit am STIMER-Projekt (System der integrierten Bearbeitung von Multi-Einheits-Inkassi). Dieses Projekt verfolgt den Zweck, den vollständigen Einzugs- und Inkassoprozess zu elektronisieren. Das STIMER-Programm fasst alle Informationen über die Steuerschulden und -guthaben eines Steuerpflichtigen (Bürger und Unternehmen) in einem einzigen System zusammen.

Innerhalb des STIMER-Programms ist eine elektronische Quellensteuermeldung entwickelt worden. Damit soll es ermöglicht werden, die Quellensteuermeldung über das Internet zu verwalten. Die festgelegten Gebühren und die Zahlung werden automatisch gebucht und die Daten werden in einem einzigen Vorgang aufgenommen.

Im Herbst 2009 wurde das Bußgeld-Modul von STIMER schon in einigen Ämtern getestet.

Aufschub des STIMER-Quellensteuermoduls

Es war beabsichtigt, das Quellensteuermodul innerhalb des STIMER-Programms bis zum 1. Oktober 2010 online zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt hat mitgeteilt, dass der Beginn der Anwendung vertagt worden ist. Es wurde noch kein neues Datum bekanntgegeben. 

Quellensteuermeldung an das Finanzamt

Solange das STIMER-Quellensteuermodul nicht zur Verfügung steht, müssen die Quallensteuermeldungen an das zuständige Finanzamt geschickt werden.
Die Bezahlung der Quellensteuer an das Finanzamt muss im Prinzip innerhalb von 15 Tagen nach der Zuteilung oder Zahlbarstellung von Zinsen, Dividenden oder Tantiemen erfolgen. Innerhalb derselben Frist muss der Steuerpflichtige eine Quellensteuermeldung einreichen (Formular 273).

Wenn Sie nicht innerhalb der gegebenen Frist zahlen, kann das Finanzamt für die verspätete Zahlung Zinsen in Höhe von 7 Prozent jährlich einziehen. Die Frist für die Verzugszinsen beginnt ab dem Monat, der auf denjenigen folgt, in welchem die Quellensteuer hätte bezahlt werden müssen, und läuft am Ende des Monats ab, in welchem die Quellensteuer bezahlt wird.

Außerdem kann das Finanzamt ein amtliches Bußgeld für die Nichteinhaltung der steuerlichen Formalitäten auferlegen. Auch Steuererhöhungen in Höhe von 10 bis 20 Prozent können verhängt werden. Diese Strafen können reduziert werden. Wenn spontan legalisiert wird, können derartige Bußgelder möglicherweise vermieden werden.

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