Zertifikate für energiefreundliche Wohnungen

Neben der bestehenden Steuersenkung für Passivwohnungen gibt es seit Anfang dieses Jahres eine Steuersenkung für eine 'Niedrigenergiewohnung' oder eine 'Nullenergiewohnung'. Wenn Sie Ihre Wohnung zu solch einer energiefreundlichen Wohnung umbauen, kommen Sie für diese Steuersenkung in Betracht. Um von der Steuersenkung zu profitieren, benötigen Sie pro Wohnungsart ein spezielles Zertifikat.

Niedrigenergiewohnung

Die Niedrigenergiewohnung ist speziell entworfen worden, um möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Sowohl für die Heizung als auch für den Elektrizitätsverbrauch werden vorzugsweise nach sparsamen Lösungen gesucht. Der gesamte Energiebedarf für Heizung und Kühlung muss auf 30 kWh pro m² klimatisierten Bodenflächen beschränkt bleiben.

Passivwohnung

Ein Passivhaus ist ein Wohngebäude, das ununterbrochen ein angenehmes Raumklima hat, ohne dass während der Wintermonate zusätzlich geheizt (oder im Sommer gekühlt) werden muss. Dies verdeutlicht, woher der Name „Passivwohnung“ stammt: Diese Wohnung braucht nicht aktiv geheizt zu werden. Der gesamte Energiebedarf für Heizung und Kühlung muss auf 15 kWh pro m² klimatisierten Bodenflächen beschränkt bleiben. Darüber hinaus gelten noch spezielle Anforderungen.

Nullenergiewohnung

Eine 'Nullenergiewohnung' ist eine Wohnung, die in einem EWR-Mitgliedstaat liegt, den Bedingungen einer Passivwohnung entspricht und in welcher der restliche Energiebedarf für Heizung und Kühlung vollständig durch die vor Ort erzeugte regenerierbare Energie kompensiert wird.

Das Finanzamt hat jetzt verdeutlicht, auf welche Weise die regenerierbare Energie an Ort und Stelle erzeugt werden kann:

ein System der Wasserheizung mit Hilfe von Sonnenenergie.

Solarzellen für die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie.

Wärmepumpen, die Energie nutzen, die in der Form von Wärme in der Umgebungsluft, unter der festen Erdoberfläche oder im Oberflächengewässer gespeichert ist.

Die Energie, die diese Anlagen eventuell verbrauchen, muss außerdem durch regenerierbare Energie kompensiert werden, die vor Ort erzeugt wird.

Steuersenkung bis 1.660 Euro jährlich

Die Steuersenkung beträgt:

420 Euro pro steuerpflichtigen Zeitraum und pro Wohnung für eine Niedrigenergiewohnung (Einkommensjahr 2010);

830 Euro pro steuerpflichtigen Zeitraum und pro Wohnung für eine Passivwohnung (Einkommensjahr 2010);

1.660 Euro pro steuerpflichtigen Zeitraum und pro Wohnung für eine Nullenergiewohnung (Einkommensjahr 2010).

Die Steuersenkung wird während 10 aufeinanderfolgenden steuerpflichtigen Zeiträumen gewährt, ab dem steuerpflichtigen Zeitraum, in welchem festgestellt worden ist, dass die Wohnung eine Niedrigenergiewohnung, eine Passivwohnung oder eine Nullenergiewohnung ist.

Notwendiges Zertifikat zur Beantragung einer Steuervergünstigung

Wenn Sie eine energiesparende Wohnung bauen oder Ihre Wohnung zu solch einer Wohnung umgebaut haben, erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses Zertifikat gibt wieder, ob es sich um eine Niedrigenergiewohnung, ein Passivhaus oder eine Nullenergiewohnung handelt. Damit können Sie Ihre Steuersenkung beantragen.

Das Finanzamt hat jetzt pro Wohnungstyp ein Zertifikat festgelegt. Das Zertifikat nennt Ihre Personalien, die Lage der Wohnung, die von Ihrer Wohnung erfüllten Normen und - was die Nullenergiewohnungen anbelangt - die eingesetzten regenerierbaren Quellen. Diese Zertifikate dürfen nur von zugelassenen Instituten ausgestellt werden.

Es lohnt sich, weiterhin in Energieeinsparmaßnahmen in Ihrer Wohnung zu investieren. Wenn Ihre Wohnung während einer der 10 steuerpflichtigen Zeiträume von einer Niedrigenergiewohnung zu einem Passivhaus oder einer Nullenergiewohnung, oder von einem Passivhaus zu einer Nullenergiewohnung hinaufgestuft wird, können Sie die höhere Steuerermäßigung für die restlichen steuerpflichtigen Zeiträume dieser zehn Jahre anwenden. Sie müssen dafür allerdings ein neues Zertifikat erwerben.

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