Ausbildungsschecks nur noch für Ausbildungen, die für den Arbeitsmarkt nützlich sind

Um Ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten, müssen Sie in Humankapital investieren, indem Sie Ihre Mitarbeiter an Ausbildungen teilnehmen lassen. Hilfreich ist das System der Ausbildungsschecks, die teilweise von den Regionen finanziert werden. Seit dem 1. August 2010 hat die flämische Regierung das System der Ausbildungsschecks allerdings geändert.

Flämische und Brüsseler Region

Arbeitnehmer oder Zeitarbeitskräfte, die in der flämischen oder der Brüsseler Region arbeiten, haben Recht auf Ausbildungsschecks der flämischen Region. Sie müssen allerdings in Flandern, der Brüsseler Region oder in EWR-Land (Europäischer Wirtschaftsraum) wohnen. Selbständige und Studenten kommen nicht in Betracht.
Zu beachten: Der Ausbildungsscheck darf ab 1. August 2010 nur noch verwendet werden, um die direkten Kosten von arbeitsmarktorientierten Ausbildungen und Begleitungskosten zu begleichen. Arbeitsmarktorientierte Ausbildungen sind Ausbildungen, die Recht auf bezahlten Erziehungsurlaub oder Ausbildungen geben, die in einem persönlichen Entwicklungsplan im Rahmen der Laufbahnbegleitung aufgenommen sind. Arbeitnehmer, die Schecks für Ausbildungen bestellt haben, die durch die neue Regelung nicht mehr in Betracht kommen, können deren Rückerstattung beim VDAB beantragen. Wer dennoch eine „nicht arbeitsmarktorientierte“ Ausbildung für seine Arbeit nötig hat, kann eine Ausnahme beantragen.
Die flämische Region bezahlt die Hälfte der Schecks. Auch Lehrgangsmaterial kann mit Ausbildungsschecks beglichen werden. Fahrtkosten und Kosten für Kinderbetreuung nicht. Bis zwei Monate nach dem Beginn der Ausbildung können Schecks bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Ausbildungsschecks sind 14 Monate lang gültig. Sie können online bestellt werden oder telefonisch unter 0800 30 700. Fragen per E-Mail an opl.cheque@vdab.be

Wallonische Region

Auch die wallonische Region kennt ein System mit Ausbildungsschecks. Arbeitnehmer können bei ihrem Arbeitgeber mit einem Hauptsitz in der wallonischen Region Ausbildungsschecks bestellen. Sie müssen die Ausbildung bei einer von der wallonischen Region zugelassenen Fortbildungseinrichtung besuchen. Auch hauptberufliche Selbständige können diese Schecks nutzen.
Nähere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite.
Zukünftige Selbständige, die einen Betrieb gründen wollen, können übrigens auch Ausbildungsschecks für individuelle Ausbildungen oder Ausbildungen in kleinen Gruppen beantragen.
Nähere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite für Arbeitsmarkt und Berufsausbildung der Wallonischen Region.

Deutschsprachige Gemeinschaft

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es keine Ausbildungsschecks. Lohn- und Gehaltsempfänger, Selbständige, Arbeitgeber und Arbeitsuchende können allerdings bei einer Dauerausbildung über das BRAWO-Projekt (Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive) Zuschüsse bekommen: finanzielle Unterstützung zu den Anmeldungskosten, Fahrtkosten, zur Kinderbetreuung, zum Erwerb von Material, u. a.
Nähere Auskünfte über die gebührenfreie Nummer 0800 92 187.

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