Sichern Sie die Ausbildungskosten Ihres Personals mit Hilfe einer Schulungsklausel

Besuchen Ihre Arbeitnehmer regelmäßig Ausbildungen? Dann ist die Schulungsklausel im Arbeitsvertrag eine interessante Formel. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass die Ihnen entstehenden Ausbildungskosten verloren gehen, wenn Ihr Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber wechselt. Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, die eine Schulungsklausel erfüllen muss, damit sie gültig ist.

Definition

Die Schulungsklausel ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei der sich Ihr Arbeitnehmer, der eine Aus- oder Fortbildung auf Ihre Kosten besucht, dazu verpflichtet, einen Teil der Ausbildungskosten zurückzuerstatten, wenn er das Unternehmen vor Ablauf eines vereinbarten Zeitraums verlässt.

Bedingungen

Sie können in jeden unbefristeten Arbeitsvertrag eine Schulungsklausel aufnehmen. Das heißt, dass Sie solch eine Klausel in einen Arbeitsvertrag für Angestellte, Arbeiter, Handelsvertreter usw. aufnehmen können.
Durch einen für allgemein verbindlich erklärten Manteltarifvertrag können bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern und/oder Ausbildungen ausgeschlossen werden.
Um dafür zu sorgen, dass die Klausel nicht als ungültig betrachtet wird,

muss das Jahresgehalt Ihres Arbeitnehmers höher als 30.327 Euro sein (Betrag gültig am 1. Januar 2010). Verdient Ihr Arbeitnehmer weniger, können Sie mit ihm somit keine gültige Schulungsklausel abschließen;

muss es sich um eine spezielle Ausbildung handeln, die zu neuen Berufskompetenzen führt, die auch außerhalb des Unternehmens brauchbar sind. M. a. W.: eine Schulungsklausel ist nicht für die Absolvierung einer Ausbildung möglich, die notwendig ist, um über die normalen Anforderungen an einen Arbeitsplatz informiert zu bleiben;

muss die Fortbildung mindestens 80 Stunden dauern;

müssen die Kosten mindestens das Doppelte des garantierten monatlichen Mindesteinkommens betragen (2.774,98 Euro am 1. Januar 2008);

darf die Fortbildung nicht aus einer gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmung hervorgehen, um den Beruf auszuüben;

muss es sich um eine schriftliche Klausel handeln.

Erwähnungen

Für jeden Arbeitnehmer setzen Sie die Klausel separat auf, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Ausbildung beginnt. In der Klausel nehmen Sie die folgenden Bestimmungen auf:

eine Beschreibung der Ausbildung, die Dauer der Ausbildung und den Ort, an dem die Ausbildung erteilt wird;

die Ausbildungskosten oder die Kostenelemente, die es zulassen, den Wert der Ausbildung zu schätzen;

das Beginndatum und die Gültigkeitsdauer der Klausel (höchstens drei Jahre abhängig von der Dauer und der Kosten der Ausbildung);

den Betrag, den Ihr Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung zurückzahlen muss, wenn er das Unternehmen verlässt, bevor der vereinbarte Zeitraum abgelaufen ist.

Rückerstattung der Ausbildungskosten

Wenn Ihr Arbeitnehmer sich nicht an die Gültigkeitsdauer der Schulungsklausel hält, darf der Betrag der Rückerstattung der Kosten allerdings nicht mehr betragen als:

80 %, wenn Ihr Arbeitnehmer vor 1/3 des vereinbarten Zeitraums ausscheidet;

50 %, wenn Ihr Arbeitnehmer zwischen 1/3 und 2/3 des vereinbarten Zeitraums ausscheidet;

20 %, wenn Ihr Arbeitnehmer nach 2/3 des vereinbarten Zeitraums ausscheidet.

Der fällige Betrag darf darüber hinaus nicht mehr als 30 % des Bruttojahresgehalts Ihres Arbeitnehmers betragen.

Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten verjährt nach Ablauf von einem Jahr nach dem Ende des Arbeitsvertrags oder fünf Jahre nach dem Ereignis, aufgrund dessen der Anspruch entstanden ist (ohne, dass diese Frist ein Jahr nach dem Ende des Vertrags überschreiten darf).

Schulungsklausel ohne Auswirkung

Die Schulungsklausel bleibt ohne Auswirkung, wenn der Arbeitsvertrag aufgelöst wird:

während der Probezeit;

von Ihnen ohne schwerwiegenden Grund;

von Ihrem Arbeitnehmer aus schwerwiegendem Grund;

aufgrund einer Restrukturierung im Unternehmen.

Notieren Sie auch, dass Zeugnisse, Diplome oder Zertifikate, die mit der Ausbildung verbunden sind, im Besitz Ihres Arbeitnehmers bleiben, ohne Rücksicht darauf, ob die Schulungsklausel gültig ist oder nicht.

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