Welche steuerlichen Folgen hat ein Habensaldo meines Kontokorrents?

In einem früheren Beitrag sind wir auf die steuerlichen Konsequenzen eines Kontokorrents eingegangen, das einen Sollsaldo aufweist. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die steuerlichen Konsequenzen, die ein Habensaldo im Kontokorrent für Sie als Unternehmer hat. Bei einem Habensaldo ist Ihr Kontokorrent „positiv“, mit anderen Worten, Ihr Guthaben bei Ihrer Gesellschaft ist größer als der Betrag, den Sie ihr schulden.

Zur Erinnerung: was ist ein Kontokorrent genau?

Das Kontokorrent ist ein Bilanzkonto, auf das sowohl die Beträge, die Sie bei der Gesellschaft guthaben, als auch die Schulden, die Sie bei Ihrer Gesellschaft haben, gebucht werden. Wenn das Kontokorrent negativ ist (Sollsaldo), haben Sie mehr Schulden bei Ihrer Gesellschaft als Guthaben. Wenn das Kontokorrent positiv ist (Habensaldo) ist Ihr Guthaben größer als Ihre Schulden.

Wann wird ein Kontokorrent kreditiert?

Das Kontokorrent muss kreditiert bzw. gutgeschrieben werden, wenn Sie als Firmenchef Ihrer Gesellschaft für eine unbestimmte Zeit Geld leihen. Die Gesellschaft ist Ihnen in diesem Fall Geld schuldig. Beachten Sie allerdings: Wenn Sie Ihrer Gesellschaft für eine bestimmte Zeit Geld leihen, ist dieser Betrag auf ein separates Passivkonto und nicht im Kontokorrent zu buchen.
Neben dem Darlehen an die Gesellschaft gibt es noch andere Fälle, die eine Kreditierung des Kontokorrents verlangen:

wenn Sie als Firmenchef mit Privatgeldern Ausgaben der Gesellschaft beglichen haben: z. B. wenn Sie einen Lieferanten mit eigenen Mitteln bezahlt haben. In diesem Fall bewahren Sie am besten die erforderlichen Belege auf;

wenn die Gesellschaft andere Beträge, die sie Ihnen schuldet, (noch) nicht bezahlt hat: z. B. hat Ihnen Ihre Gesellschaft Ihre Bezüge nicht überwiesen.

Folge eines Habensaldos: die Gesellschaft schuldet Ihnen Zinsen, die mitunter „Dividenden“ werden können

Die Zinsen, die eine Gesellschaft ihrem Firmenchef für Darlehen bezahlt (das Gesetz verwendet den Begriff 'Vorschüsse'), die vom Unternehmer gewährt werden, können unter bestimmten Umständen als Dividende neu eingeordnet werden. Auch der Habensaldo eines Kontokorrents kann im Prinzip ein Gelddarlehen sein (allerdings gibt es darüber in der Rechtsprechung einige Kontroversen).
Die Neueinordnung als Dividende geschieht nur, wenn ...

(1) ... Sie Zinsen berechnen, die höher als die 'normalen' Markzinsen sind. Die marktüblichen Zinsen sind keine feste Gegebenheit, sondern hängen von der Art des Kredites, der Laufzeit, den Rückzahlungsbedingungen usw. ab.

Nur der Teil oberhalb der marktüblichen Zinsen wird neubewertet.

Beispiel
Die marktüblichen Zinsen betragen 10 %. Sie leihen Ihrer Gesellschaft 50.000 EUR und berechnen dafür 13 % Zinsen. Die Gesellschaft bezahlt 650 EUR Zinsen jährlich. Diese werden für 150 EUR als Dividende neu eingeordnet (m. a. W. 10 % von 500 EUR bleiben normale Zinsen).

(2) ... der geliehene Betrag eine bestimmte Schwelle überschreitet. Dieser Grenzwert entspricht der Summe des tatsächlich eingezahlten Kapitals zum Ende des steuerpflichtigen Zeitraums und der steuerpflichtigen Rücklagen zu Beginn des steuerpflichtigen Zeitraums.

Beispiel
Am 1. Januar 2013 betragen die steuerpflichtigen Rücklagen 12.000 EUR. Am 31. Dezember 2013 beträgt das gezeichnete Kapital Ihrer Gesellschaft 28.000 EUR. Summe: 40.000 EUR. Sie leihen Ihrer Gesellschaft 50.000 EUR. Diese überschreitet den Schwellenbetrag um 10.000 EUR. Die 'Zinsen', die Sie auf diese 10.000 EUR bezahlen, werden als 'Dividende' behandelt.

Konsequenzen: auch wenn Dividenden und Zinsen nun beide 25 % Quellensteuer unterworfen sind, bleibt die Neubewertung relevant. Es gibt nämlich noch andere Folgen: ausgeschüttete Dividenden gehören schließlich zur steuerpflichtigen Basis der Gesellschaft, während bezahlte Zinsen absetzbar sind.
Dieselbe Regelung gilt übrigens auch, wenn Sie das Darlehen von Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern gewähren lassen.

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