Alterspyramide wird bei kollektiver Entlassung eine Rolle spielen

Eine kollektive Entlassung wird nicht mehr nur vor allem die älteren oder teureren Mitarbeiter treffen. Wenn Sie eine kollektive Entlassung vornehmen wollen, müssen Sie in Ihrem Unternehmen eine Alterspyramide berücksichtigen. Die entlassenen Arbeitnehmer müssen gleichmäßig auf drei Altersgruppen verteilt werden.

Drei Altersgruppen

Wenn Sie eine kollektive Entlassung vornehmen wollen, müssen Sie ein striktes Informations- und Konsultationsverfahren befolgen. Sie müssen die Arbeitnehmervertreter vorab informieren und konsultieren, Sie müssen den Direktor des subregionalen Arbeitsamts über das Vorhaben einer kollektiven Entlassung informieren, und Sie müssen den Arbeitnehmern eine Sondervergütung zahlen.
Wenn Sie unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen fallen und durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, werden Sie die entlassenen Arbeitnehmer auch gleichmäßig auf die drei Alterskategorien verteilen müssen. Der Zweck dieser neuen beschäftigungsfördernden Maßnahme aus dem Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen vom 29. März 2012 (BS, 30. März 2012) besteht darin, eine Diskriminierung der älteren Arbeitnehmer zu vermeiden. Die Rahmenbedingungen der neuen Regelung müssen allerdings in einem königlichen Erlass noch näher ausgearbeitet werden. Auch das Datum, an welchem die neue Regelung in Kraft tritt, wird noch in einem königlichen Erlass festgelegt.
Die Alterspyramide besteht aus:

Arbeitnehmern unter 30 Jahren;

Arbeitnehmern zwischen 30 und 50 Jahren; und

Arbeitnehmern ab 50 Jahren.

Die Arbeitnehmer werden zum Zeitpunkt der Ankündigung einer kollektiven Entlassung in diese Gruppen eingeteilt. Aber erst wenn die verschiedenen Berechnungsweisen, die Beschreibung der Begriffe, die Verteilung der Beweislast, die Kontrollbefugnisse usw. festliegen, müssen Sie die Alterspyramide in der Praxis anwenden.

Abweichungen vom Prinzip der Alterspyramide

Pro Altersgruppe wird eine Abweichung von 10 % im Hinblick auf die strikte gleichmäßige Verteilung akzeptiert. Der König kann darüber hinaus abweichende Prozentsätze je nach der Größe des Unternehmens einführen oder er kann den zugelassenen Abweichungsspielraum in einer Personenzahl ausdrücken.
Wenn nur bestimmte Abteilungen oder Geschäftsbereiche betroffen sind, gilt die gleichmäßige Verteilung nur für diese Arbeitnehmer. Man betrachtet die Verteilung dann auf der Ebene der betreffenden Abteilung oder des entsprechenden Geschäftsbereichs.
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag über einen befristeten Zeitraum oder über eine deutlich beschriebene Arbeit zählen nicht mit, außer wenn die Auflösung des Arbeitsvertrags durch die kollektive Entlassung vor dem Ablauf der Vertragsfrist oder vor der Vollendung der Arbeit erfolgt.
Zum Schluss können auch Arbeitnehmer mit einer „Schlüsselfunktion“ bei der Ermittlung der gleichmäßigen Verteilung ausgeschlossen werden. Sie werden nachweisen müssen, dass Ihr Arbeitnehmer eine Schlüsselfunktion bekleidet und darum außer Betracht gelassen wird. Eine 'Schlüsselfunktion' ist ein neuer Begriff in der belgischen Gesetzgebung. Der Begriff kommt im kollektiven Arbeitsabkommen Nr. 77a vor und bedeutet, dass der Arbeitnehmer „eine dermaßen wichtige Rolle im Unternehmen spielt, dass seine Abwesenheit die Arbeitsorganisation des Betriebs gefährden würde, und dass für diese Abwesenheit keine Lösung durch Personalversetzung gefunden werden kann“.

Sanktion bei Nichteinhalten der Alterspyramide

Die Beachtung der Alterspyramide ist eine Voraussetzung für die Beibehaltung der Beitragsermäßigungen für entlassene über 50jährige: für das Vierteljahr der Mitteilung der kollektiven Entlassung und für die sieben vorangegangenen Quartale. Sie werden also für die Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Mitteilung mindestens 50 Jahre alt sind, die strukturellen Ermäßigungen der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit und die Zielgruppenermäßigungen der vergangenen beiden Jahre an das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) zurückzahlen müssen, wenn Sie die Alterspyramide nicht korrekt anwenden.
Die Einhaltung der Alterspyramide wird zu dem Zeitpunkt der Zustellung der kollektiven Entlassung geprüft. Zu diesem Zeitpunkt ist das Informations- und Konsultationsverfahren abgelaufen, und Sie können nach einer Wartezeit von 30 Tagen die Entlassung vornehmen.

Keine Alterspyramide anwendbar

Die Alterspyramide gilt nicht für Unternehmen, deren kollektive Entlassung Teil eines Konkurses, einer gerichtlichen Auflösung (vorzeitige Beendung des Reorganisierungsverfahrens) oder einer vollständigen Schließung des Unternehmens ist, die alle Arbeitnehmer betrifft.

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