Ich kaufe etwas im Ausland: Wo bezahle ich die Mehrwertsteuer?

Die allgemeine Regel ist einfach: Als Privatperson bezahlen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land, in dem Sie das Produkt kaufen. Die Mehrwertsteuer ist schließlich eine Verbrauchssteuer, die im Land des Verbrauchs bezahlt werden muss. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: für neue Beförderungsmittel, Verbrauchsgüter, Fernverkauf und Waren, die noch installiert werden müssen.

Die Regel: Mehrwertsteuer im Land des Einkaufs

Privatpersonen können natürlich in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union frei einkaufen. Zum Zeitpunkt des Kaufs zahlen Sie die Mehrwertsteuer dieser Waren im Ursprungsland.
Die gekauften Waren können Sie ohne Formalität in das Land mitnehmen, in dem Sie wohnen.

Ausnahme 1: der Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs

Der Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs muss immer im Bestimmungsland besteuert werden, mit anderen Worten, in dem Land, in welchem das Kraftfahrzeug gefahren werden soll. Wenn Sie also einen Wagen im Ausland mit dem Ziel kaufen, ihn nach Belgien zu überführen, bezahlen Sie die Mehrwertsteuer in Belgien.
Dabei handelt es sich um verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen (und nicht nur um Wagen): Pkw, Lkw, Straßenbahnen, Autobusse, Flugzeuge, Schiffe, Boote usw.

Ein Kraftfahrzeug wird mehrwertsteuermäßig als 'neu' betrachtet:

Landfahrzeuge innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer ersten Inbetriebnahme, ODER wenn sie nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben;

Boote innerhalb von drei Monaten nach ihrer ersten Inbetriebnahme, ODER wenn sie weniger als 100 Stunden gefahren sind;

Luftfahrzeuge innerhalb von drei Monaten nach ihrer ersten Inbetriebnahme, ODER wenn sie weniger als 40 Stunden geflogen sind.

Ausnahme 2: Verbrauchsgüter

Auch Verbrauchsgüter müssen immer im Bestimmungsland besteuert werden. Das Bestimmungsland ist der Staat, in dem der Versand oder die Beförderung dieser Produkte ankommt.
Verbrauchsgüter sind Mineralöle (Benzin, Diesel, Heizöl), Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakerzeugnisse.

Ausnahme 3: Fernverkauf

In der EU gelten in den verschiedenen Mitgliedstaaten noch immer verschiedene Mehrwertsteuersätze. Das System des Fernverkaufs wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass sich u. a. Versandhandelsfirmen massenhaft in den Mitgliedsstaaten mit dem niedrigsten Mehrwertsteuersatz niederlassen.
Es ist die Rede von einem Fernverkauf (im Sinne dieser besonderen Regelung), wenn die Beförderung oder der Versand direkt oder indirekt durch den Verkäufer vom einen in den anderen Mitgliedsstaat erfolgt.
Beim Fernverkauf ist die Mehrwertsteuer im Bestimmungsland zu begleichen, im Land des Käufers und nicht im Land, in dem der Verkäufer niedergelassen ist.

Beispiel: Sie bestellen bei einer deutschen Postorderfirma Kleidung und Schuhe. Sie müssen trotzdem belgische Mehrwertsteuer zahlen.

Auf diese Ausnahme besteht noch eine Ausnahme: Kleinlieferanten (die wenig ins Ausland verkaufen) dürfen trotzdem die Mehrwertsteuer Ihres Niederlassungslandes berechnen. In diesem Fall darf der Lieferant während des aktuellen und des vorangegangenen Kalenderjahres nicht für mehr als 35 000 EUR nach Belgien geliefert haben.

Beispiel: Sie bestellen im Oktober 2013 bei einer kleinen niederländischen Firma Möbel im Werte von 5 000 EUR. Der niederländische Verkäufer hat im Laufe des Jahres 2012 und 2013 keine anderen belgischen Kunden bedient. Der Verkäufer wird niederländische Mehrwertsteuer berechnen.

Der Verkäufer braucht diese letztere 'Ausnahme der Ausnahme' nicht anzuwenden: Er darf sich dazu entscheiden, die 'Fernverkäufe' immer im Land des Kunden zu besteuern, sogar wenn er den Schwellenwert nicht überschreitet.

Ausnahme 4: Lieferung von Gütern mit Installation oder Montage

Wenn eine Ware vom Verkäufer geliefert und installiert oder montiert wird, ist die Mehrwertsteuer immer in dem Land zu begleichen, in welchem die Montage/Installation stattfindet.
Um von einer 'Lieferung mit Installation' zu reden, ist es erforderlich, dass die zusätzliche materielle Arbeit der Installation/Montage notwendig ist. Mit anderen Worten: die erworbenen Waren können ohne die Installation/Montage nicht verwendet werden.

Beispiel: Sie kaufen Badezimmermöbel bei einem französischen Betrieb. Der französische Verkäufer kommt zu Ihnen nach Brüssel, um die Möbel bei Ihnen zu Hause zu montieren. Sie bezahlen Mehrwertsteuer in Belgien.

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