Individualkarten: was bedeuten sie?

Individuelle und zusammenfassende Aufstellungen sind wichtige Steuerformulare. Sowohl für den, der die Ausgaben tätigt, als auch für den, der die Vergütungen erhält. Der Schuldner der Beträge muss seine Ausgaben rechtfertigen können. Er ist verpflichtet, die Formulare bzw. Karten auszustellen. Der Empfänger der Vergütung verfügt mit diesen Formularen über die Angaben, die er benötigt, um seinen steuerlichen Pflichten nachkommen zu können: an erster Stelle die Angabe der Einkünfte.

Die Formulare bzw. Karten müssen immer vom Schuldner der Einkünfte ausgestellt werden.

Individualkarte 281.10: Löhne
Der Arbeitgeber überreicht dieses Formular den Arbeitnehmern. Auf dieser Individualkarte und der zusammenfassenden Aufstellung 325 können Sie als Arbeitnehmer die Angaben ablesen, die Sie benötigen, um Ihre Steuererklärung auszufüllen (Bezüge, Urlaubsgeld ...).

Individualkarte 281.11: Pensionen
Das Formular für Pensionen.

Individualkarte 281.12: Krankheits- und Invaliditätsentschädigungen
Dieses Formular wird für die gesetzlichen Ersatzeinkommen verwendet, die von der Kranken- und Invaliditätsversicherung bei einem vorübergehenden Verdienstausfall ausgezahlt werden.

Individualkarte 281.13: Arbeitslosengeld
Auszahlungen an Arbeitslose werden auf Formular 281.13 aufgeführt.

Individualkarte 281.14: Ersatzeinkünfte (Versicherungsgesellschaften) 
Dabei handelt es sich um außertarifliche oder ergänzende Zahlungen, die aufgrund einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Invalidität zusätzlich zu der gesetzlichen Krankheits- oder Invaliditätsentschädigung bezogen werden. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber oder einer zugelassenen Krankenkasse bezahlt.

Individualkarte 281.15: Pensionssparen
Einkünfte aus Rentensparverträgen

Individualkarte 281.16: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Gesetzliche Vergütungen wegen einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit

Individualkarte 281.17: gesetzliche und außertarifliche Frühpensionsbezüge
Die Frührente besteht aus zwei Teilen: ein gesetzliches Arbeitslosengeld und eine ergänzende Vergütung durch den Arbeitgeber. Die Frühpension wird jetzt auch eher passend als System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) bezeichnet.

Individualkarte 281.18: Ersatzeinkünfte
Ergänzende Vergütungen zusätzlich zur Frühpension und zu ganztägigen Arbeitslosengeldern; Auszahlungen anlässlich Krankheit oder Invalidität, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall und andere der Einkommenssteuervorauszahlung unterworfenen Ersatzeinkünfte.
 
Individualkarte 281.20: Entlohnungen der Unternehmensleiter
Für Unternehmensleiter wird ein eigenes Formular verwendet.

Individualkarte 281.30: Diäten, Preise, Subventionen, Unterhaltszahlungen usw
Dieses Formular wird für verschiedene Auszahlungen verwendet:
• Preise;
• Subventionen;
• Unterhaltszahlungen.

Individualkarte 281.40: Leibrenten oder zeitweilige Renten

Individualkarte 281.45: Einkünfte aus beweglichen Gütern im Sinne von Artikel 17, § 1, Nr. 5, EStGB 92
Das ist das Formular, das für Honorare verwendet wird, die Autoren gezahlt werden. Die erste Tranche der Urheberrechte in Höhe von 56.450 EUR (Veranlagungsjahr 2014) wird schließlich als ein Einkommen aus beweglichen Vermögensgegenständen betrachtet.

Individualkarte 281.50: Provisionen, Maklergebühren, Händlerrabatte, Urlaubsgelder, Honorare, Gratifikationen, Vergütungen oder Vorteile aller Art
Auf diesem Formular werden eine ganze Reihe von Vergütungen angegeben: Provisionen, Honorare ...

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