Innovationsprämien bis Ende 2014 erneut befreit

Unternehmen können durch Innovation wachsen und rentabler werden. Die Innovationsprämie des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft fördert Innovation in Unternehmen. Das Unternehmen zahlt keinen Sozialbeitrag auf diese Prämie. Der Arbeitnehmer zahlt keinen Sozialbeitrag und muss auf die Prämie keine Steuern zahlen. Die Maßnahme, die 2006 für ein Jahr eingeführt wurde, wurde jeweils verlängert. Arbeitgeber können die Prämie jetzt wieder bis Ende 2014 beantragen.

Für kreative Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Jedes Unternehmen, das dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen unterworfen ist, kann für den Zeitraum 2013-2014 wieder Innovationsprämien gewähren. Jeder kreativer Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag kann in den Genuss solch einer Prämie kommen. Auch Werkstudenten kommen in Betracht. Zeitarbeitskräfte und Selbständige fallen außerhalb des Anwendungsbereichs der Maßnahme, weil sie bei dem Unternehmen, für das sie arbeiten, keinen Arbeitsvertrag haben.

Von Sozialbeiträgen und Steuern befreit

Die finanzielle Vergütung wird von der Personensteuer oder der Steuer der Nichteinwohner und von den Sozialsicherheitsbeiträgen befreit, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Für Arbeitgeber sind diese Prämien von der Körperschaftssteuer absetzbar.

Bedingungen

Die wichtigste Voraussetzung ist, nachweisen zu können, dass die Innovation tatsächlich einen Mehrwert für Ihre normalen Geschäftstätigkeiten bedeutet. Dieser Mehrwert kann verschiedener Art sein (Technik, Wirtschaft, Produktivität, Umwelt, Organisation, Wohlbefinden am Arbeitsplatz usw.). Die Innovation ist sowohl auf Produkte als auch auf Dienstleistungen, Herstellungsverfahren, andere Arbeitsprozesse oder Arbeitsumgebungen anwendbar.
Es kann sich dabei um ein völlig neues Konzept oder eine Verbesserung eines bestehenden Konzepts handeln, das von einem oder mehreren Arbeitnehmer(n) des Unternehmens ausgearbeitet wird. Diese Innovation darf nicht auf Bestellung eines Kunden erfolgen.
Die Innovation muss im Unternehmen eingeführt werden oder der Gegenstand eines Prototyps sein, oder interne Unterrichtungen müssen darauf hinweisen, welche Änderungen die Innovationen in den normalen Geschäftsbereichen des Unternehmens zuwege bringen sollen.

Prämie

Die Innovationsprämie ersetzt den Lohn nicht.
Die Prämie kann höchstens einen Bruttomonatslohn betragen. Der Betrag liegt meistens zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Die Summe der ausgezahlten Prämien darf nicht höher als 1 Prozent der Bruttolohnmasse des Unternehmens pro Jahr sein. Auch die Anzahl der Arbeitnehmer, die pro Kalenderjahr in Betracht kommt, wird auf 10 Prozent der Belegschaft und auf höchstens 3 Personen in den Unternehmen mit weniger als 30 Personen beschränkt. Pro Innovationsprojekt dürfen höchstens 10 Arbeitnehmer eine Prämie erhalten.

Prozedur in 3 Phasen

Wer seinem/seinen Arbeitnehmer(n) eine Innovationsprämie zuteilen will, muss folgende Schritte durchlaufen:

Informierung der Arbeitnehmer über die Kriterien, die Verfahren und die Kennzeichnung des Projekts, auf welche sich die Prämien beziehen.

Anschließend Einreichung eines Projektvorschlags beim FÖD Wirtschaft mit Hilfe der Formularen, die auf www.economie.fgov.be zum Download bereitstehen. Der FÖD Wirtschaft analysiert den Antrag und fordert eventuell zusätzliche Informationen an. Der FÖD beurteilt den Antrag meistens nach zwei oder drei Wochen.

Im Monat, der auf die Zuteilung der Prämie folgt, die Beträge und Namen der Begünstigten der Prämie dem LSS mitteilen (innovatiepremies@rsz.fgov.be).

Die Innovationsprämie ist zum vierten Mal verlängert worden und bleibt bis zum 31. Dezember 2014 in Kraft.

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