Sind Sie auf die SEPA vorbereitet?

Ab dem 1. Februar 2014 darf im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) nur noch die europäische Kontonummer verwendet werden. Für Überweisungen und Lastschriftaufträge, die Sie Ihrer Bank auf elektronischem Weg senden, müssen Sie spezielle SEPA-Standards benutzen. Die Banken können bei der Umstellung sicherlich helfen, aber den größten Teil der Arbeit müssen Sie selber erledigen. Welche Schritte sind notwendig, um Ihre Verwaltung und Ihre Buchführung rechtzeitig umzustellen?

Europäische Kontonummer - IBAN-Struktur

Die SEPA oder Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) soll einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro schaffen. Das impliziert die Anwendung eines rechtlichen Rahmens und europäischer Standards, welche die Landesvorschriften und -standards ersetzen. Darum wird die Inlandsüberweisung durch die europäische SEPA-Überweisung bzw. den SEPA Credit Transfer, und das Inlandslastschriftverfahren durch die europäische SEPA-Basislastschrift bzw. den SEPA Direct Debit ersetzt. Ab 1. Februar 2014 werden alle Bürger, Unternehmen und Behörden in der SEPA-Zone ihre Zahlungen in Euro unter denselben Bedingungen und mit denselben Rechten und Pflichten ausführen und empfangen können. In der SEPA sind insgesamt 33 Länder vertreten: alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie Norwegen, Island und Liechtenstein, die Schweiz und Monaco.

Das europäische Überweisungsformular wurde schon im Januar 2008 auf dem belgischen Markt eingeführt. Auf den europäischen Überweisungsformularen müssen die IBAN und der BIC aufgeführt werden.
Die IBAN (International Bank Account Number) wird für die Kennzeichnung des Kontos verwendet. Pro Land ist eine feste Länge (höchstens 34 Stellen) definiert worden. In Belgien hat die IBAN 16 Stellen mit folgender Struktur: BE, gefolgt von 2 Ziffern und weiteren 12 Ziffern mit der Kontonummer (z. B. entspricht die belgische Bankkontonummer 539 0075470 34 der IBAN BE68 5390 0754 7034). Sie finden die IBAN Ihres belgischen Bankkontos auf Ihren Kontoauszügen.
Der BIC (Bank Identifier Code) ist zur Kennzeichnung der Bank des Begünstigten notwendig. Jede der ungefähr 6 000 europäischen Banken hat ihren eigenen Kode. Der BIC besteht aus 8 oder 11 Zeichen (z. B. BANKBEBB).
Ab dem 1. Februar 2014 brauchen Sie den BIC bei Inlandszahlungen nicht mehr anzugeben. Ab dem 1. Februar 2016 muss der BIC auf allen europäischen Überweisungen nicht mehr angegeben werden.

Änderungen für Ihr Unternehmen?

Um Ihre Verwaltung und Ihre Buchführung bis zum 1. Februar 2014 umzustellen, sind einige Schritte notwendig.

1. Vorgehensweise planen
Notieren Sie die Veränderungen für Ihren Betrieb. Die Verwendung der IBAN als Kontonummer bedeutet, dass Sie auch alle Kommunikationsmittel anpassen müssen, auf denen die Kontonummer aufgeführt wird. Wenn Sie in mehreren Ländern tätig sind, braucht Ihre Firma für die Verrichtung von Eurozahlungen im Prinzip nur noch ein einziges Konto.

2. Umstellungsdatum festlegen
Bis zum 1. Februar 2014 gibt es eine Übergangszeit, in der sowohl die belgischen als auch die europäischen Standards gelten. Sie können also jetzt schon die neuen Zahlungsprodukte anwenden. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Denken Sie auch an einen Back-up-Plan, um Cashflow-Problemen in der Zukunft vorzubeugen. Momentan weist nichts darauf hin, dass die Deadline verschoben wird. Niemandem ist mit einem geschädigten Ruf gedient, wenn Sie Ihren Verpflichtungen zum 1. Februar 2014 nicht nachkommen können. Außerdem kann sich bei den Banken ein Rückstand bei den nicht-verarbeiteten Transaktionen aufstauen, und es können Ihnen Liquiditätsprobleme entstehen, wenn Sie die Umstellung nicht rechtzeitig abschließen.

3. Geschäftspartner informieren
Teilen Sie Ihren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern Ihre IBAN und den Termin mit, zu dem Sie auf das neue System umstellen. Beschaffen Sie sich außerdem auch die IBAN Ihrer Kunden und Geschäftspartner und ändern Sie diese Angaben in Ihrer Buchhaltung.

4. Softwarelieferant ansprechen
Wer für seine Buchhaltung und Betriebsführung Software verwendet, muss sämtliche Datenbanken, in denen Kontonummern enthalten sind, in IBAN umsetzen lassen. Die Umstellung auf die europäische Überweisung bedeutet, dass für ausgehende Zahlungsaufträge an die Bank der XML-Standard verwendet werden muss.

5. Besonders zu beachten: das Europäische Lastschriftverfahren
Durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren können Sie überall in Europa eine Lastschrift ebenso bequem verwenden wie in Belgien. Neben einer europäischen Lastschrift für jeden, Privatleute und Unternehmen (Core genannt), gibt es eine Version für Transaktionen zwischen gewerblichen Anwendern (Business-to-Business oder B2B). Spätestens am 1. Februar 2014 werden Lastschriftsaufträge nicht mehr von der Bank, sondern von Ihnen selbst verwaltet. Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob Sie die Lastschriften für die Durchführung von Zahlungen oder für die Einziehung von Zahlungen verwenden.
Auch der Verbraucherschutz wird verstärkt: Z. B. hat Ihr Kunde ab dem 1. Februar 2014 die Möglichkeit, selbst einen Höchstbetrag und eine maximale Periodizität (z. B. monatlich, dreimonatlich) für seine Lastschriften zu bestimmen. Er kann auch selbst entscheiden, welchen Lieferanten er gestattet, seine Lastschriften einzuziehen.

Auf der Website der Belgischen Nationalbank (www.bnb.be) stehen Dokumentationen über alle Aspekte von SEPA zur Verfügung. Außerdem finden Sie praktische Broschüren auf www.sepabelgium.be (nur niederländisch und französisch).

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