Pensioniert? Was dürfen Sie noch dazuverdienen?

Als Pensionierter dürfen Sie neben Ihrer Pension auch noch etwas dazuverdienen. Sie müssen dabei zwischen den Regeln, die bestimmen, wie viel Sie dazuverdienen dürfen, und deren steuerlicher Behandlung unterscheiden. Wir werden uns kurz mit beiden Fragen beschäftigen. Die aufgeführten Beträge gelten für das Jahr 2013.

Sozialsicherheitsrecht: wie viel dürfen Sie dazuverdienen?

Zunächst einmal müssen Sie prüfen, ob und wie viel Sie neben Ihrer Pension dazuverdienen dürfen. Diese Regeln werden durch das Sozialsicherheitsrecht bestimmt. Seit Beginn 2013 sind die Regeln gelockert worden und Sie dürfen mehr dazuverdienen, ohne dass Sie Ihren Anspruch auf Ihre Pension verlieren.
Die Ausübung einer Berufstätigkeit ist gestattet, insofern die Einkünfte, die daraus hervorgehen, die vom Gesetzgeber bestimmten Grenzen nicht überschreiten. Wo die Grenze genau liegt, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt:

Ihr Alter;

die Art der Pension, die Sie erhalten;

Ihre Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben;

das Jahr, in welchem Sie die Berufstätigkeit ausgeübt haben;

die Art Ihrer Berufstätigkeit.

Bis zu Ihrem fünfundsechzigsten Lebensjahr

Wenn Sie jünger als 65 Jahre alt sind (das normale Pensionsalter), gelten die folgenden Beträge. Zu beachten: bei manchen besonderen Pensionssystemen liegt das reguläre Pensionsalter unter 65 Jahre.

Sie erhalten eine Rente: Sie können als Arbeitnehmer, Beamter oder mit einem Mandat 7.570 EUR dazuverdienen, als Selbstständiger 6.056,01 EUR. Für einen Pensionierten mit Kindern, für die er Anspruch auf Kindergeld hat, steigen die Beträge bis auf 11.355,02 EUR (Arbeitnehmer ...) bzw. 9.084,01 EUR (Selbstständige).

Sie haben nur eine Überlebenspension: Sie können als Arbeitnehmer, Beamter oder mit einem Mandat 17.625,60 EUR dazuverdienen, als Selbstständiger 14.100,48 EUR. Für einen Pensionierten mit Kindern, für die er Anspruch auf Kindergeld hat, steigen die Beträge bis auf 22.032,00 EUR (Arbeitnehmer ...) bzw. 17.625,60 EUR (Selbstständige).

Wenn Sie den Grenzbetrag nicht überschreiten, erhalten Sie Ihre komplette Rente. Wenn Sie den Grenzbetrag um 1 bis 25 % überschreiten, wird Ihre Rente verringert. Wenn Sie den Grenzbetrag um mehr als 25 % überschreiten, wird Ihre Rente für das vollständige Kalenderjahr ausgesetzt. Sie müssen dann den kompletten Betrag der Rente zurückzahlen. Sie müssen also sehr gut aufpassen, dass Sie nicht zu viel dazuverdienen.

Ab Ihrem fünfundsechzigsten Lebensjahr

Ab Ihrem fünfundsechzigsten Lebensjahr dürfen Sie jetzt einen unbeschränkten Betrag dazuverdienen, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung 42 Jahre lang berufstätig gewesen sind.
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung noch keine 42 Jahre Berufstätigkeit hinter sich haben, wird der Betrag, den Sie dazuverdienen dürfen, allerdings begrenzt. Diese Beträge sind höher als für diejenigen, die noch keine 65 Jahre alt sind.

Sie erhalten eine Pension: Sie können als Arbeitnehmer, Beamter oder mit einem Mandat 21.865,23 EUR dazuverdienen, als Selbstständiger 17.492,17 EUR. Für einen Pensionierten mit Kindern, für die er Anspruch auf Kindergeld hat, steigen die Beträge bis auf 26.596,50 EUR (Arbeitnehmer ...) bzw. 21.277,17 EUR (Selbstständige).

Wichtig zu wissen:

bei Einkünften aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, einem Amt oder einem Mandat zählt das Bruttoeinkommen;

bei Selbstständigen gilt das Nettobetriebseinkommen;

das 13. Monatsgehalt wird nicht berücksichtigt.

Steuerrecht: wie wird das Einkommen behandelt?

Erst in zweiter Instanz stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Beträge, die Sie dazuverdient haben. Die Regierung hatte beabsichtigt, den Pensionierten mehr Gelegenheiten zu geben, etwas dazu zu verdienen. Das heißt natürlich nicht, dass Pensionierte auf diese Nebenverdienste keine Steuern zahlen müssen.

Ein Nebenverdienst neben der Rente ist schließlich ein berufliches Einkommen. Das heißt, dass es genauso besteuert wird wie das Einkommen jedes anderen Arbeitnehmers (Gehalt) oder Selbstständigen (Gewinne oder Erträge). Das bedeutet andererseits auch, dass Sie Ihre Werbungskosten von Ihrem Nebeneinkommen absetzen können.

Pensionierte mit einer (geringen) Rente haben einen Anspruch auf eine zusätzliche Steuerermäßigung von bis zu 2.024,12 EUR, wenn ihre Pension nicht mehr als 14.914,71 EUR beträgt. In dem Maße, wie ihre Pension steigt, nimmt die Steuerermäßigung ab. Auch für diejenigen, die auf eine andere Weise etwas dazu verdienen, sinkt die Steuerermäßigung. Mit anderen Worten: wenn Sie etwas dazuverdienen, verschwindet Ihr Anspruch auf die zusätzliche Steuerermäßigung allmählich.

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