Kann ich dann doch mit einem Porsche von meiner Firma fahren, ohne dass ein hoher Vorteil aller Art besteuert wird?

Der Vorteil aller Art auf Firmenwagen bleibt vielen Unternehmern ein Dorn im Auge. Viele suchen deshalb nach Auswegen. Die Medien haben vor kurzem große Aufmerksamkeit einem Unternehmer gewidmet, der einen Porsche seiner Firma fuhr, ohne dass ihm ein Vorteil aller Art besteuert wird. Können Sie das auch? Das ist allerdings zweifelhaft ...

Der Hintergrund

Wer einen Firmenwagen privat nutzen kann, erhält einen steuerpflichtigen Vorteil aller Art. Die Art und Weise, auf welche dieser Vorteil berechnet wird, wurde vor der Regierung Di Rupo geändert, wodurch viele Unternehmer (vor allem diejenigen mit einem Luxuswagen) plötzlich viel höhere Steuern erwarten können.
Viele suchten nach Hintertüren ...

Die Theorie

Was bedeutet private Nutzung eines Firmenwagens? Nicht nur reine Privatfahrten, z. B. kurz einkaufen fahren, Kinder zur Schule bringen und abholen, Familie besuchen. Auch der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird als private Nutzung betrachtet.
Also: wer seinen Firmenwagen nur für berufliche Fahrten verwendet (z. B. Kundenbesuch, Meetings), erhält keinen Vorteil aller Art und darf also deswegen nicht besteuert werden. Bei einem Luxuswagen wie einem Porsche kann das eine Einsparung in Höhe von 15.000 EUR bedeuten.

Und der Unternehmer mit seinem Porsche: Wie hat er es geschafft?

Der Unternehmer ging zur Dienststelle für Vorabentscheidungen und beantragte dort ein Ruling. Er vereinbarte also mit dem Finanzamt, wie seine Situation steuerlich behandelt werden sollte. Er verpflichtete sich, dass er seinen teuren Firmenwagen nur für berufliche Fahrten verwenden und jede private Nutzung vermeiden würde.
Das ist natürlich nur möglich, weil die praktische Situation dies zuließ:

Die Firma befindet sich an der Wohnadresse des Unternehmers (der Sitz der Gesellschaft war dort eingetragen), sodass keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz notwendig sind;

UND die Familie des Unternehmers verfügt über einen Zweitwagen, mit dem alle Privatfahrten zurückgelegt werden können.

Gilt das auch für Sie?

Wahrscheinlich nicht. Zunächst müssen ohnehin die beiden Bedingungen erfüllt sein (Firma an der Wohnadresse, andere Fahrzeuge zur Verfügung). Außerdem schränken Sie damit den Gebrauch Ihres Firmenwagens enorm ein. Jede private Nutzung ist schließlich ausgeschlossen: Einmal zum Laden zu fahren oder Ihr Kind an der Schule abzusetzen kann Ihnen bereits zum Verhängnis werden ... Sie müssen selbst entscheiden, ob es das wert ist.
Sie haben natürlich stets die Möglichkeit, ein Ruling zu beantragen.

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