Kroatien neues Mitglied der Europäischen Union: Auswirkungen auf Beschäftigung und Mehrwertsteuer

Seit 1. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Wenn Sie mit kroatischen Unternehmen Handel treiben, hat dieser Beitritt Konsequenzen für Ihre Mehrwertsteuerpflichten. Der Beitritt hat auch Auswirkungen auf die Beschäftigung von kroatischen Arbeitnehmern in Belgien und sozialrechtliche Konsequenzen.

Auswirkungen auf die Beschäftigung

Wenn Sie kroatische Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen diese während einer Übergangszeit von zwei Jahren trotzdem noch eine Arbeitsgenehmigung wie bei der Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern.
Eine Arbeitsgenehmigung ist die Genehmigung, einen ausländischen Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Dieselben Regeln gelten für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer. Diese Arbeitsgenehmigung müssen Sie vorab bei den regionalen Arbeitsvermittlungsämtern beantragen. Das sind in Flandern der VDAB, in Wallonien das FOREM und im deutschsprachigen Landesteil das Arbeitsamt, das für den Ort zuständig ist, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird. Für die Brüsseler Hauptstadtregion verläuft das Antragsverfahren direkt beim Ministerium.
In der Praxis hängt der Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung mit dem Antrag auf eine Arbeitskarte B zusammen. Der kroatische Arbeitnehmer muss also eine Arbeitskarte besitzen, um hier arbeiten zu können.
Die Übergangszeit läuft im Prinzip vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015. Die Übergangszeit für Bulgaren und Rumänen endet dieses Jahr am 31. Dezember 2013.

Ausnahmen: Zeitarbeit und Mangelberufe

Für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (= Länder der Europäischen Union und Island, Norwegen und Liechtenstein), die keine ausländischen Zeitarbeits- oder Arbeitnehmerüberlassungsbüros sind und die vorübergehend Kroaten (sowie Bulgaren oder Rumänen) in Belgien beschäftigen, gibt es keine Übergangszeit: Diese Firmen benötigen keine Arbeitsgenehmigung/Arbeitskarte.

Wenn Sie jemanden für einen Mangelberuf suchen, gilt ein Eilverfahren innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Arbeitsmarktuntersuchung für die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung (Arbeitskarte B). Auf der Website des Landesamts für Arbeit können Sie die Liste der Qualifikationen einsehen, die auf einen Beruf vorbereiten, in dem ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften besteht (nur auf Niederländisch und Französisch).

Anträge auf Arbeitsgenehmigungen im Rahmen des Mangelberufsverfahrens sind unmittelbar bei den Dienststellen der regionalen Ministerien zu stellen.

Auswirkungen auf die soziale Sicherheit

Früher wurde die soziale Sicherheit durch den bilateralen Sozialversicherungsvertrag geregelt, der zwischen Belgien und Kroatien geschlossen wurde. Ab dem 1. Juli 2013 bestimmen die EG-Verordnungen in Bezug auf die Koordinierung der System der sozialen Sicherheit (883/2004, 987/2009, 1231/2010), unter welche Sozialversicherungsgesetzgebung die Arbeitnehmer bei der Überlassung oder gleichzeitigen Beschäftigung in mehreren EU-Ländern fallen.
Eine Überlassung nach oder aus Kroatien, die vor dem 1. Juli 2013 begonnen hat und nach diesem Zeitraum verlängert wird, geht einfach weiter. Der bereits abgelaufene Zeitraum bis zum 1. Juli 2013 wird bei der Ermittlung der gesamten Überlassungsdauer mitgezählt. Nur das ausgestellte Dokument ändert sich.

Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer

Firmen, die mit Unternehmen/Privatleuten in Kroatien Geschäfte machen, müssen auch die neuen Konsequenzen und Pflichten in Bezug auf die Mehrwertsteuer berücksichtigen. Ab 1. Juli 2013 wird nicht mehr von Einfuhr und Ausfuhr von Waren, sondern vom innergemeinschaftlichen Erwerb und von der innergemeinschaftlichen Lieferung von Waren gesprochen.
Die Beförderung von Waren aus und nach Kroatien ist nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Dienstleistungen an einen Unternehmer in Kroatien gilt die obligatorische Verlegung der Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Abnehmer.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer von kroatischen Betrieben besteht aus dem Länderkürzel „HR“ und 11 Ziffern. Sie können die Gültigkeit von UID-Nummern von Firmen in der Europäischen Union unter dem Link des MwSt.-Informationsaustauschsystems (MIAS) prüfen.

Kroatien tritt nicht der Eurozone bei und behält seine eigene Währung, die Kuna.

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