Zielgruppenermäßigung für Mentoren verdoppelt

Seit dem 1. Januar 2013 ist es interessant(er), Ausbildungen für Jugendliche oder ihre Lehrkräfte an Ihrem Arbeitsplatz zu organisieren und dafür Ihre Arbeitnehmer als Betreuer oder Ausbilder einzusetzen. Den Unternehmen wird für diese Mentoren eine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge gewährt. Die „Zielgruppenermäßigung für Mentoren“ ist durch die strengen Bedingungen jedoch kein großer Erfolg. Um dagegen will etwas zu tun, werden die administrativen Formalitäten gelockert und der Ermäßigungsbetrag verdoppelt.

Ausbildung am Arbeitsplatz

Mentoren sind erfahrene Arbeitnehmer, die Sie bei der Ausbildung und Betreuung von jugendlichen und arbeitssuchenden Praktikanten einsetzen können. Dabei geht es z. B. um Praktikanten aus den weiterbildenden Ganztagsschulen, Jugendliche mit einem Ausbildungsvertrag oder Lehrkräfte aus der Sekundarstufe, die ein Praktikum absolvieren.
Dem Unternehmen kann seit dem 1. Januar 2010 für diese Mentoren eine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine Abgabensenkung in Höhe von 400 Euro pro Quartal (Betrag der Anwendung bis Ende 2012) während eines Zeitraums von bis zu 4 Quartalen gewährt werden. Diese Abgabensenkung ist m. a. W. eine Ermäßigung auf die Sozialsicherheitsbeiträge, die Sie normalerweise für Ihre Arbeitnehmer bezahlen müssen, die als Betreuer oder Ausbilder fungieren. Ziel dieser Abgabensenkung ist, die Arbeitgeber zu ermutigen, ihre Unternehmen für Ausbildungen am Arbeitsplatz zu öffnen. Dadurch wird die Anzahl der unqualifizierten Schulabgänger verringert und junge Arbeitsuchende erhalten eine Fortbildung.

Zulassungsbedingungen

Mit dieser Zielgruppenermäßigung sind natürlich bestimmte Voraussetzungen verbunden, die sich auf Folgendes beziehen: 1. die Qualifikation der Mentoren (mindestens fünf Jahre Erfahrung im entsprechenden Beruf und ein Zeugnis über die Befähigung als Mentor), 2. die Anzahl der auszubildenden Jugendlichen und 3. die Anzahl der Ausbildungsstunden. Sie können mehrere Arbeitnehmer als Betreuer von Praktikanten, Schüler oder Lehrgangsteilnehmer am Arbeitsplatz einsetzen, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, aber es wird Ihnen nicht unbedingt für jeden dieser Mentoren eine Zielgruppenermäßigung gewährt. Sie erhalten nur eine Zielgruppenermäßigung pro angefangene Tranche von fünf Praktikanten/Auszubildenden (für die Jugendlichen, die Sie in der Dimona (unmittelbare Beschäftigungsmeldung) und/oder im Dmfa-System (multifunktionelle Quartalsmeldung) angeben müssen, und für die Jugendlichen und Lehrkräfte, die Sie nicht angeben müssen) und nur eine Zielgruppenermäßigung pro vollständige Tranche von 400 Stunden bei Verträgen von einem Jahr (für die Jugendlichen und Lehrkräfte, die Sie nicht angeben müssen). Ist die Vertragsdauer kürzer, geht es um eine Tranche von 100 Stunden, multipliziert mit der Anzahl der Quartale, in denen der Vertrag läuft.

Ausbildungsverpflichtung

Der Vertrag mit einer Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung oder mit der regionalen Arbeitsvermittlungsbehörde, in dem Sie sich dazu verpflichten, Praktika oder Ausbildungen zu organisieren und Mentoren mit deren Durchführung und Betreuung zu beauftragen, kann für eine Höchstlaufzeit von einem 1 Jahr abgeschlossen werden. Eine kürzere Laufzeit ist zulässig, eine längere jedoch nicht. Das Anfangs- und das Enddatum des Vertrags müssen mit dem Beginn (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober) und dem Ende eines Kalenderquartals (31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember) zusammenfallen, weil Erklärungen, Beiträge und Ermäßigungen des LSS pro Quartal verarbeitet werden.

Neuer Betrag für die Ermäßigung von Arbeitgeberbeiträgen

Um den Einsatz von Mentoren zu fördern, erhöht der Staat ab dem ersten Quartal von 2013 den Grundbetrag der Ermäßigung. Diese Pauschale beträgt jetzt 800 Euro pro Quartal für die Dauer des Vertrags mit einer Höchstlaufzeit von 4 Quartalen (statt bisher 400 Euro).

Neue Formalitäten

Die Formalitäten für den Abschluss der Ausbildungsverpflichtung werden vereinfacht. Für Praktikanten/Auszubildende, die dem LSS durch die DmfA- oder Dimona-Meldung bekannt sind, brauchen Sie keinen schriftlichen Vertrag mit der Angabe einer Verpflichtung des Arbeitgebers mehr aufzusetzen und dem LSS zu übermitteln. Nur für die Jugendlichen, für die keine DmfA- und/oder Dimona-Meldung erfolgen muss, ist der Abschluss des Vertrags weiterhin obligatorisch.
Der zuständige Branchenfonds kann künftig das Zeugnis der Mentorenausbildung ausstellen.
Und die Zielgruppe wird vergrößert. Auch Mentoren im Rahmen von Einstiegspraktika kommen jetzt für die Zielgruppenermäßigung für Mentoren in Betracht.
Außerdem werden die Ausbildungen zum Mentor ab dem 1. Januar 2013 als Berufsausbildung innerhalb des Systems des bezahlten Bildungsurlaubs zugelassen. Sie können diese Lohnkosten teilweise zurückfordern, auch wenn diese Erstattung durch den Staat auf einen Pauschalbetrag pro Unterrichtsstunde beschränkt bleibt.

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