„Best Practices“ zur Steuer auf Inhaberwertpapiere

Bis zum 31. Dezember 2013 können Sie Inhaberwertpapieren in Namenswertpapiere oder entmaterialisierte Wertpapiere umwandeln. Auf die Umsetzung erhebt der Staat seit vorigem Jahr eine Abgabe. Dmat Task Force, eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Reglementierung der Abschaffung der Inhaberwertpapiere beschäftigt, hat „Best Practices“ formuliert, in denen die praktische Anwendung dieser Abgabe verdeutlicht wird.

Inhaberwertpapiere werden schrittweise abgeschafft

Weil Inhaberwertpapiere automatisch dem „Inhaber“ gehören, der nicht beweisen muss, dass er der Eigentümer ist, lassen sie sich leicht übertragen. Dieser anonyme Charakter führt mitunter zu Missbräuchen. Ende 2005 beschloss die Regierung, Inhaberpapiere nach belgischem Recht abzuschaffen. Noch bis zum 31. Dezember 2013 können Sie Inhaberwertpapiere in Namenspapiere oder in entmaterialisierte Wertpapiere umwandeln. Die Inhaberwertpapiere, die am 31. Dezember 2013 nicht umgewandelt worden sind, werden automatisch entmaterialisiert. Nach diesem Datum werden die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, wie Dividende und Stimmrecht, ausgesetzt.

Ab 1. Januar 2015 werden alle Wertpapiere mit einem unbekannten Eigentümer verkauft. Eigentümer der verkauften Papiere können den Erlös bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse anfordern. Wenn Sie nach dem 31. Dezember 2015 noch Inhaberwertpapiere besitzen, müssen Sie pro Jahr Verspätung ab diesem Datum ein Bußgeld in Höhe von 10 % des Gegenwerts der Wertpapiere bezahlen. Um Anleger „zu ermutigen“, ihre Inhaberwertpapiere so schnell wie möglich umzuwandeln, muss auf die Umwandlung der sich noch in Umlauf befindlichen Inhaberwertpapiere eine Abgabe bezahlt werden. Diese Abgabe beträgt 2 % für die Umwandlungen im Jahr 2013 (1 % im Jahr 2012).

Best Practices von Dmat Task Force

Dmat Task Force - eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Anwendung der Reglementierung der Abschaffung der Inhaberwertpapiere beschäftigt - hat Best Practices in Bezug auf die praktische Anwendung der Abgabe auf die Umwandlung der Inhaberwertpapiere formuliert (www.dmat.be).

Die Umwandlung der Inhaberwertpapiere in entmaterialisierte Wertpapiere findet zu dem Zeitpunkt statt, zu dem die Wertpapiere auf einem Wertpapierkonto beim zugelassenen Kontoführer (Bank) des Anspruchsberechtigten eingebucht werden. Die Buchung erfolgt am Tag der Hinterlegung der Wertpapiere durch den Kunden.
Die Umwandlung der Inhaberwertpapiere in Namenspapiere findet bei der Eintragung im Aktienregister statt.

Berechnung und Bezahlung der Abgabe

Die Abgabe wird am Hinterlegungstag berechnet und ist spätestens am letzten Werktag des Monats zahlbar, der auf den Monat folgt, in welchem die Hinterlegung stattfindet.

Bei börsennotierten Aktien und bestimmten Schuldverschreibungen (z. B. Staatsobligationen) wird die Abgabe aufgrund des letzten Kurses berechnet, der am Einreichungstag ermittelt wurde.
Bei den Forderungspapieren (Sparbriefe und nicht notierte Obligationen) wird die Abgabe auf den Nennwert berechnet (der Wert, der auf dem „Mantel“ steht).
Bei den Beteiligungen an Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital („Bevek“) gilt der letzte berechnete Inventarwert vor dem Hinterlegungsdatum.
In allen anderen Fällen bezahlen Sie die Abgabe auf den Buchwert der Wertpapiere ohne Zinsen, der am Tag der Hinterlegung veranschlagt wird.

Sie müssen diese Abgabe durch Einzahlung oder Überweisung auf das Postbankkonto des zuständigen Registrationsbüros begleichen: Brüssel VI Registration, Regentschapsstraat 54 in 1000 Brüssel (IBAN: BE84 6792 0030 1259). Wenn Sie die Abgabe nicht innerhalb dieser Frist bezahlen, sind von Rechts wegen Zinsen ab dem Tag zu berechnen, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, zuzüglich eines Bußgelds in Höhe von 12,50 € je Woche Verspätung.

Der FÖD Finanzen stellt über seine Internetseite www.minfin.fgov.be eine Internetanwendung und einen gesicherten Zugang zu My Minfin oder My Minfin Pro, Rubriek „E-services“ - „Effecten aan toonder“ (Inhaberwertpapiere) zur Verfügung, wo Sie eine Erklärung auf Papier downloaden können, um die Steuererklärung durchzuführen (wenn Sie Inhaberwertpapiere in Namenswertpapiere umwandeln). Wenn Sie Inhaberwertpapiere in entmaterialisierte Effekte umwandeln, sorgt das Finanzinstitut für die Erhebung der Steuer.

Eine Übersicht über die Best Practices der Dmat Task Force zur Abgabe auf Inhaberwertpapiere finden Sie im Newsletter Nr. 6. Diese Informationen stehen in Niederländisch und Französisch zur Verfügung. 

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