An den Index geknüpfte steuerliche Grenzbeträge für 2013

Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat die neuen Grenzbeträge für das Veranlagungsjahr 2014 (Ihre Einkünfte des Jahres 2013) bekanntgegeben. Wir geben nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Beträge.

Berufseinkommen

Freibetrag PC privat: 830,00
- Grenzbetrag steuerpflichtige Bruttoentlohnung: 32.520,00
Freibetrag der Rückerstattung der Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber: 380,00

Zinsen und Kapitaltilgungen von Darlehen und Prämien

Höchstbetrag der Kapitaltilgungen und Lebensversicherungsprämien (zusammen): 2.260,00

Absetzbare Aufwendungen und Steuermäßigungen

Absetzbare Spenden
- Mindestbetrag: 40,00
- Höchstbetrag: 376.350,00

Entlohnung eines Hausangestellten
- Mindestbetrag der Entlohnung: 3.690,00
- Höchstbetrag des Abzugs: 7.530,00

Höchstbetrag Rentensparverträge: 940,00

Höchstbetrag LBA-Schecks und Dienstleistungsschecks: 2.720,00

Höchstbetrag der jährlichen Steuerermäßigung, die im Laufe von 10 Jahren gewährt wird (nur für bereits bestehende Wohnungen und insofern vor März 2012 ein Zertifikat ausgestellt wurde) 
- für Passivwohnung: 900,00
- für Niedrigenergiewohnung: 450,00
- für Nullenergiewohnung: 1.810,00

Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 30 % für Ausgaben für die Sicherung der Wohnung gegen Einbruch oder Brand: 750,00 (pro Wohnung)

Mobile Einkünfte

Befreite Einkünfte aus Spareinlagen: 1.880,00

Höchstbetrag von Urheberrechten, die als mobile Einkünfte betrachtet werden: 56.450,00

Gewinne aus Industrie-, Handels- oder Landwirtschaftsunternehmen

Investitionsabzug
- Höchstbetrag des Übertrags (Einkommensteuer): 933.350,00
- Höchstberechnungsgrundlage des Übertrags (Einkommensteuer): 3.733.390,00
- Höchstbetrag des Übertrags bei Wahl von Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: 466.680,00
- Höchstberechnungsgrundlage des Übertrags bei Wahl von Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: 1.866.700,00

Verschiedenes

Ehequotient: 10.090,00

Höchstbetrag persönliches Berufseinkommen mitarbeitende Ehegatten: 13.100,00

Steuerfreibetrag: 6.990,00

Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder zu Lasten
- ein Kind: 1.490,00
- zwei Kinder: 3.820,00
- drei Kinder: 8.570,00
- vier Kinder: 13.860,00
- mehr als vier Kinder (Zuschlag pro Kind): 5.290,00

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