Vorsicht bei Barzahlungen

Der Kampf gegen Steuerhinterziehungen und Sozialbetrug gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Regierung Di Rupo. Dabei kommen nun auch die Bargeschäfte ins Visier. Zahlungen mit Bargeld bilden schließlich den Motor der Schwarzarbeit.

Neue Grenze

Momentan liegt die Höchstgrenze für Barzahlungen bei 15.000 Euro. In einer ersten Phase wird die Schwelle auf 5.000 Euro festgelegt. Diese Grenze soll danach noch weiter gesenkt werden. Spätestens 2014 wird die Höchstgrenze für Barzahlungen 3.000 Euro betragen.

Auch für Dienstleistungen

Bisher galt das Verbot nur für den Kauf von Waren. Die neue Regelung schränkt auch die Barzahlung von Dienstleistungen ein. Wir denken dabei vor allem an Zahlungen für Renovierungen und Arbeiten an Immobilien sowie an Cateringdienstleitungen für größere Feierlichkeiten (Kommunionen und Hochzeiten).
Bei Immobiliengeschäften werden Barzahlungen ab 2014 komplett verboten. Es ist allerdings eine Übergangsmaßnahme vorgesehen: Eine Anzahlung darf bar bezahlt werden, wenn sie 10 % des Preises bei einem absoluten Höchstpreis von 5.000 Euro nicht übersteigt.

Meldepflicht

Die Meldepflicht von Bargeschäften wird auf verschiedene Risikobranchen erweitert, in denen viel Bargeld zirkuliert. Welche Branchen dabei anvisiert werden, ist noch nicht deutlich. Wahrscheinlich handelt es sich um Gebrauchtwagen-, Kunst und Antiquitätenhändler.

Wie wird dies kontrolliert?

Zuständig ist die Abteilung des FÖD Wirtschaft, die sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt. Verstöße, die das Finanzamt bei einer Kontrolle feststellt, werden an diese Abteilung weitergeleitet.

Fazit: ab 2012 streng, ab 2014 noch strenger

Die Regeln werden jetzt schon angepasst, werden aber ab 2014 nochmals verschärft.
Also ab 2012:

Barzahlungen möglich bis 5.000 Euro;

bei Immobiliengeschäften beschränkt auf höchstens 10 % des Preises.

Und ab 2014:

Barzahlungen dürfen höchstens noch 3.000 Euro betragen.

Barzahlungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sind ausgeschlossen.

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