Steuerfreie Rückstellung für Urlaubsgeld: Prozentsätze für 2012

Rückstellungen für Urlaubsgeld dürfen innerhalb bestimmter Grenzen als Werbungskosten betrachtet werden. Diese Rückstellungen sind dann steuerlich absetzbar. Das Finanzamt legt die Prozentsätze jährlich in einem Rundschreiben fest. Schon seit zwölf Jahren gelten ununterbrochen dieselben Prozentsätze.

Formel

Die Rückstellungen für das Urlaubsgeld werden beim Abschluss des Geschäftsjahres für das einfache und das doppelte Urlaubsgeld angelegt, das im neuen Geschäftsjahr bezahlt wird. Die Rückstellung für das Urlaubsgeld wird nicht als eine normale Rückstellung gebucht, sondern als eine Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr: Konto „456 Urlaubsgeld“. Diese Rückstellungen sind steuerlich vollständig absetzbar, wenn sie im Rahmen der Grenzen aus dem Rundschreiben Nr. Ci.RH.243/349.099 (AOIF Nr. 4/2012) vom 12. Januar 2012 gebucht werden:

18,8 % der festen und veränderlichen Besoldungen, die im Jahr 2011 den „Angestellten“ gewährt wurden, die den Vorteil der Gesetzgebung über den Jahresurlaub der Arbeitnehmer genießen;

10,27 % der Löhne zu 108 %, die im Jahr 2011 den „Arbeitern und Lehrlingen“ gewährt wurden, die den Vorteil derselben Gesetzgebung genießen.

Berechnungsgrundlage

Unter veränderlichen Besoldungen versteht man Provisionen, Prämien, Prozente von Handelsreisenden und Vertretern sowie Löhne für Überstunden. Bei Angestellten zählen das doppelte Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld, der dreizehnte Monat, andere gleichartige Vergütungen und die Besoldungen von Angestellten, die das Unternehmen im Laufe des Jahres 2011 verlassen haben, als Grundlage für die Berechnung nicht mit. Außerdem müssen auch die Arbeitgeberbeiträge für die Gruppenversicherung und Krankenhausaufnahmeversicherung, die persönliche Benutzung des Firmenwagens und die von LSS-Beiträgen freigestellten Essenschecks aus der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen werden.
Für Arbeiter und Lehrlinge gelten diese Beschränkungen nicht. Bei ihnen dürfen das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld, das dreizehnte Monatsgehalt und alle anderen gleichartigen Vergütungen in die Berechnungsgrundlage aufgenommen werden. Die Berechnungsbasis für Arbeiter ist das Bruttogehalt, das 2011 gewährt wurde.

Geschäftsjahr stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

Das Geschäftsjahr einer Gesellschaft läuft normalerweise über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Aber dieser Zeitraum muss nicht unbedingt ein Kalenderjahr sein. Ihre Gesellschaft kann ohne Weiteres ihre Buchhaltung über einen Zeitraum führen, der beispielsweise jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres läuft. Ein Geschäftsjahr, das nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, wird im Jargon ein „gebrochenes“ Geschäftsjahr genannt.

Wenn das Geschäftsjahr Ihrer Gesellschaft nicht am 31. Dezember abgeschlossen wird, wird es auf buchhalterischem Gebiet allerdings schwierig(er), und Sie müssen Ihren Betrag der im Ergebnis aufgenommen Kosten auf diese besondere Situation abstimmen. Angenommen Ihr Geschäftsjahr läuft vom 1. August N0 bis zum Juli N1. Weil das Urlaubsgeld in Bezug auf die Leistungen von August bis Dezember N0 in N1 bezahlt wird, bevor das Geschäftsjahr abgeschlossen wird, müssen beim Abschluss per 31. Juli N1 die zu zahlenden Kosten nur auf Basis der Besoldungen der Monate Januar bis Juli N1 berechnet werden.

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