Registrierung als Unternehmer wird vollständig abgeschafft

Wenn Sie mit einem nichtregistrierten Unternehmer arbeiten, konnten Sie bis vor kurzem für die Steuer- und Sozialbeitragsschulden dieses Unternehmers haftbar gemacht werden. Das Fehlen der Registrierung hat auch finanzielle Folgen. Bei vielen Unterstützungsmaßnahmen ist die Registrierung des Unternehmers eine unentbehrliche Voraussetzung. Die föderalen Behörden schaffen diese Registrierung nach Kritik der Europäischen Union jetzt vollständig ab.

Solidarische Haftung und Einbehaltungspflicht

Als Auftraggeber müssen Sie prüfen, ob der Unternehmer Verbindlichkeiten beim Finanzamt oder der Sozialversicherung hat.
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Einbehaltungspflicht und die solidarische Haftung für den Auftraggeber von Arbeiten an Immobilien nicht mehr von der Tatsache abhängig, ob der Unternehmer registriert ist oder nicht. Sie sind verpflichtet, bei jeder Zahlung an einen Unternehmer, der Steuerschulden hat, 15 % des Rechnungsbetrags einzubehalten und diesen Betrag an den Föderalen öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen zu überweisen. Wer diesen Betrag nicht einbehält, haftet solidarisch für die Steuerschulden des Unternehmers in Höhe von 35 % des Gesamtpreises der in Auftrag gegebenen Arbeiten. Die Tatsache, ob der Unternehmer registriert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Sie können die Datenbank für Steuerschulden auf der Webseite www.minfin.fgov.be (Rubrik "My Minfin") einsehen.
Eine ähnliche Verpflichtung in Bezug auf die sozialen Schulden besteht seit dem 1. Januar 2008. Die soziale Datenbank können Sie auf der Portalseite der sozialen Sicherheit www.socialsecurity.be einsehen.

Vorentwurf des Gesetzes über steuerliche und diverse Bestimmungen

Der Ministerrat vom 2. September 2011 hat in zweiter Lesung einen Vorentwurf des Gesetzes mit steuerlichen und diversen Bestimmungen verabschiedet. Dieses Gesetz enthält unter anderem die Abschaffung der Registrierung als Unternehmer (Art. 401, Einkommenssteuergesetz 1992). Stattdessen wird es in Kürze eine bessere Kontrolle der Baustellen geben. Diese Änderung erfolgt nach Bemerkungen der Europäischen Kommission. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Registrierung als Unternehmer in Belgien nicht in Übereinstimmung mit dem EU-Vertrag und der Dienstleistungsrichtlinie ist.

Registrierungsverfahren in Bezug auf direkte Steuern und die Mehrwertsteuer

Die Verpflichtung, mit einem registrierten Unternehmer zu arbeiten, war früher schon auf die Kritik der europäischen Behörden gestoßen. Deshalb ist diese Vorschrift bereits an verschiedenen Stellen in unseren Steuergesetzen gestrichen worden.
Um eine Steuerermäßigung für Solarzellen und andere energiesparende Investitionen zu erhalten, muss seit dem 23. April 2010 die Installation nicht mehr von einem in Belgien registrierten Unternehmer erfolgen. Sie dürfen auch einen Unternehmer beauftragen, der registriert ist „aufgrund einer entsprechenden Bestimmung, die in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt, in welchem diese Person niedergelassen ist“. Dieselbe Lockerung gilt für die Steuerermäßigung für Investitionen zur Sicherung Ihrer Privatwohnung gegen Einbruch und Brand.
Auch in der Baubranche ist die Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 6 % und 12 % seit dem 17. Juni 2010 nicht mehr mit der verpflichteten Registratur als Unternehmer verknüpft.
Die Steuerermäßigung für die Modernisierung einer Wohnung in einer Zone für positive Großstadtpolitik bleibt beibehalten, wenn der Bauherr die Arbeiten von einem nichtregistrierten Unternehmer erledigen lässt. Dasselbe gilt für die Steuerermäßigung für die Modernisierung einer Wohnung, die zu einem angemessenen Preis vermietet wird. Diese gelockerte Regelung gilt für alle Arbeiten, die Sie seit dem 1. Januar 2011 ausführen lassen.

Was nun?

Der Vorentwurf des Gesetzes über steuerliche und diverse Bestimmungen wird jetzt so schnell wie möglich im Parlament eingereicht. Das Parlament ist allerdings noch bis Mitte Oktober in den Sommerferien. In Erwartung des Gesetzes bleibt die Registrierung momentan noch immer eine Voraussetzung, um bestimmte steuerliche Vergünstigungen zu bekommen (z. B. für die flämische Prämie für die Dach- und Bodendämmung und die Prämien der Provinz- und Kommunalverwaltungen für energiesparende Investitionen).

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