Rentenzahlung direkt aufs Bankkonto im ganzen EWR

Das Landespensionsamt (LPA) befolgt ab dem 24. August 2011 neue Regeln für die Auszahlung von Renten an Belgier, die in einem anderen EWR-Mitgliedsstaat (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Norwegen und Island) wohnen. Das LPA überweist künftig die Rente immer direkt auf das Bankkonto in dem Land, in welchem der Pensionsberechtigte wohnt.

Auf Veranlassung der Europäischen Kommission

Die neuen Zahlungsregeln werden auf Veranlassung der Europäischen Kommission eingeführt. Belgien überwies bisher die Renten ausschließlich auf Bankkonten in Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Portugal und Spanien. Belgische Pensionsberechtigte, die in den anderen 19 EU-Mitgliedstaaten wohnen, erhalten ihre Rente mit einem per Post versandten Scheck. Dadurch bekommen sie ihre Rente mit einigen Tagen Verspätung. Außerdem können die Schecks nur in einem Kreditinstitut eingelöst werden, womit hohe Kosten verbunden sind.
Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass diese Regelung im Vergleich mit den in Belgien wohnenden Pensionsberechtigten nachteilig ist. Außerdem führt diese Methode zur indirekten Diskriminierung von auswandernden Arbeitnehmern. Deshalb forderte die Europäische Kommission, dieses komplizierte Verfahren zu beenden.

Bezahlung per Überweisung auf das Bankkonto

Das LPA überweist ab dem 24. August die Zahlungen an einen Pensionsberechtigten mit Hauptwohnsitz in einem EWR-Mitgliedstaat direkt auf das persönliche laufende Konto in dem Land, in dem der Rentner wohnt. Das laufende Konto muss bei einem Finanzinstitut eröffnet sein, das nach der SEPA-Richtlinie zugelassen ist. Das Landespensionsamt zahlt die Renten in Euro oder in der Währung des Bestimmungslands.
Die Pensionsberechtigten mit Hauptwohnsitz außerhalb des EWR erhalten die Bezahlung dieser Beträge:

per Überweisung auf ein persönliches laufendes Konto (auf Anfrage) oder

durch Ausstellung eines internationalen Zahlungsmittels (bei Fehlen einer Anfrage).

Kontonummer

Der Pensionsberechtigte muss beim Landespensionsamt einen Antrag auf Zahlung auf ein persönliches laufendes Konto einreichen. Das kann er mit einem Formular, das beim LPA erhältlich ist, oder mit einem normalen Brief tun. Das LPA bestätigt die Registrierung des laufenden Kontos und teilt die reglementarischen Verpflichtungen mit, die der Begünstige einhalten muss.
Wenn sich die Kontonummer ändert, muss ein neuer Antrag beim LPA eingereicht werden. Wenn kein korrektes laufendes Konto vorhanden ist, erfolgt die Zahlung der Beträge mit einer Zahlungsanweisung per Post, deren Betrag im Haus des Pensionsberechtigten an ihn persönlich zahlbar ist. Der Berechtigte kann zu jedem Zeitpunkt darauf verzichten, dass die Rente auf ein Konto überwiesen wird.

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