Meldung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit muss ab 1. Oktober 2011 elektronische erfolgen

Wenn Sie das System der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aufgrund von technischen Störungen, Schlechtwetter oder wirtschaftlicher Ursachen nutzen wollen, müssen Sie dazu einen Antrag beim Landesamt für Arbeitsvermittlung (LfA) stellen. Vorläufig ist diese Beantragung per Einschreiben, per Fax oder auf elektronische Weise möglich. Ab dem 1. Oktober 2011 kann die Mitteilung nur noch elektronisch erfolgen, wie es schon bei der Krisenarbeitslosigkeit für Angestellte üblich ist.

Unterbrechung des Arbeitsvertrags

Wenn es wegen wirtschaftlicher Umstände, Schlechtwetter oder einer technischen Störung nicht genug oder keine Arbeit gibt, können Sie den Arbeitsvertrag Ihrer Arbeiter einseitig unterbrechen. Entweder wird die Ausführung des Vertrags ganz unterbrochen oder es wird eine Teilzeitregelung eingeführt. Die betroffenen Arbeitnehmer werden dann 'vorübergehend arbeitslos' und erhalten für die Tage, an denen sie vollständig arbeitslos sind, vom Landesamt für Arbeitsvermittlung (LfA) eine Arbeitslosenunterstützung.
Sobald Sie die vorübergehende Arbeitslosigkeit einführen, sind Sie verpflichtet, einige Formalitäten im Hinblick auf die Arbeitnehmer (Ausstellung von Formularen) und das LfA (Mitteilung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit) zu erfüllen.

Mitteilung an das LfA über die vorübergehende Arbeitslosigkeit

Sie können das LfA mit einem Einschreibebrief, einer elektronischen Mitteilung oder einem Fax benachrichtigen. Eine Faxnachricht ist nur am ersten Schlechtwettertag des Monats und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit aufgrund von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen in der Baubranche gestattet.
Dabei ist zu beachten, dass Sie die vollständige oder partielle Unterbrechung des Arbeitsvertrags im Rahmen der wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit für Angestellte ausschließlich elektronisch angeben dürfen.
Ab dem 1. Oktober 2011 wird die elektronische Benachrichtigung des LfA über die vorübergehende Arbeitslosigkeit allgemein obligatorisch (auf der Portalseite der sozialen Sicherheit). Diese Vorgehensweise müssen Sie dann für alle Formen der vorübergehenden Arbeitslosigkeit anwenden, auch für Arbeiter.

Technische Störung

Spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Tag der technischen Störung müssen Sie dem LfA auf elektronischem Wege das Datum und die Art der technischen Störung sowie das Anfangsdatum der Unterbrechung der Ausführung des Arbeitsvertrags mitteilen.
Innerhalb von sechs Tagen nach dem Tag der technischen Störung müssen Sie eine Liste mit den Namen, den Vornamen und der Sozialversicherungsnummer der Arbeiter, deren Arbeitsvertrag unterbrochen wird, übermitteln. Die Anschrift der betroffenen Arbeitnehmer brauchen Sie nicht mehr aufnehmen.
Der König wird die weiteren Modalitäten sowie die Bedingungen für eine Meldung per Einschreiben unter außerordentlichen Bedingungen festlegen.

Schlechtwetter

Arbeitgeber müssen dem LfA den ersten Tag der tatsächlichen Unterbrechung bei Schlechtwetter in jedem Kalendermonat unmittelbar elektronisch mitteilen. Die Beweisführung, die Modalitäten für die Mitteilung und die Bedingungen, unter denen die elektronische Mitteilung durch ein Einschreiben oder ein Fax ersetzt werden kann, müssen noch festgelegt werden.

Wirtschaftliche Ursachen

Die Mitteilung des Aushangs oder der individuellen Benachrichtigung der Arbeiter in Bezug auf den Arbeitsmangel wegen wirtschaftlicher Ursachen muss dem LfA am Tag selbst elektronisch übermittelt werden. In der Mitteilung muss die vorgesehene Unterbrechungsregelung des Arbeitsvertrags angeführt werden. Die Anschrift des betroffenen Arbeiters wird durch die Sozialversicherungsnummer ersetzt. Außerdem sind Sie nicht mehr verpflichtet, eine zusätzliche Mitteilung zu senden, wenn Sie die ursprünglich vorgesehene Anzahl der Arbeitslosigkeitstage verringern oder ein oder mehrere Tage, an denen vorher nicht gearbeitet wurde, durch einen oder mehrere andere Tage ersetzen, ohne die Anzahl zu erhöhen. Auch hier hat der König noch die Möglichkeit, Bedingungen festzulegen, unter denen die elektronische Mitteilung dennoch durch eine Mitteilung per Einschreibebrief ersetzt werden kann.

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