Worin besteht der Unterschied zwischen Reklamekosten und einem Werbegeschenk?

Werbegeschenke können Sie nur zur Hälfte als berufliche Kosten absetzen. Reklameartikel, die in auffallender Weise den Namen Ihrer Gesellschaft tragen, sind jedoch vollständig absetzbar. Es ist wichtig, einen Unterschied zwischen beiden zu machen und diesen in Ihrer Körperschaftssteuererklärung korrekt zu verarbeiten.

Reklameartikel sind vollständig absetzbar

Reklameartikel können Sie vollständig als Werbekosten absetzen.

Reklameartikel sind Gegenstände, Gadgets und Verbrauchsartikel, die massenweise mit dem Ziel ausgeteilt werden, dem Namen des Unternehmens mehr Bekanntheit zu verleihen. Sie tragen auf auffallende und dauerhafte Weise den Namen des verschenkenden Unternehmens. Beispiele für Reklameartikel sind Kugelschreiber, Feuerzeuge und Kalender.

Nach Angaben des Finanzamts kann man von einem Reklameartikel sprechen, wenn:

die Gegenstände für eine sehr große Verbreitung bestimmt sind und nicht einer beschränkten Kategorie von Kunden oder Geschäftspartnern vorbehalten sind;

sie für den, der sie erhält, einen geringen Wert haben;

sie auffallend und dauerhaft den Namen des verschenkenden Unternehmens tragen.

Anstelle des Namens dürfen Sie auch Ihr Logo oder Ihre Handelsmarke aufführen, unter der Bedingung, dass das Zeichen von der breiten Öffentlichkeit erkannt wird.

Werbegeschenke sind zu 50 % absetzbar

Kosten für Werbegeschenke können Sie nur zur Hälfte als Werbekosten absetzen.

Das Finanzamt beschreibt Werbegeschenke als Gegenstände mit einem gewissen Wert, die regelmäßig oder gelegentlich im Rahmen von Geschäftsbeziehungen angeboten werden. Beispiele sind Alkohol, Blumen, Pralinen, Kulturschecks, Luxusartikel und Uhren.

Kostenlose Proben auch vollständig absetzbar

Kostenlose Proben sind ebenso wie ein Reklameartikel vollständig absetzbar. Die Probe befindet sich meistens in einer viel kleineren Verpackung als jener, in der das Produkt gewöhnlich auf den Markt gebracht wird.

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