Kennen Sie die Vorteile der „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“?

Während der letzten Krise hat der Staat Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Entlassungen zu begrenzen. Die „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“ war solch eine Krisenmaßnahme. Sie galt für Arbeitnehmer, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis Ende Januar 2011 entlassen wurden. Diese Maßnahme erhält ab dem 1. Juli 2011 einen dauerhaften Charakter, und die Karte wird künftig bei allen Entlassungen im Rahmen eines Konkurses, einer Schließung oder einer Abwicklung ausgegeben.

Bedingungen

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) stellt allen Arbeitnehmern, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Januar 2011 oder ab dem 1. Juli 2011 entlassen worden sind oder werden, eine „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“ aus. Für die fünfmonatige Überbrückungszeit zwischen Februar und Juni 2011 gilt die Maßnahme nicht! Die Entlassung muss die Folge eines Konkurses, einer Schließung oder einer Abwicklung des Unternehmens sein. Der Konkurs, die Schließung oder die Abwicklung selbst können in der Zeit vor dem 1. Juli 2009 liegen.

Vorteile des Arbeitgebers: Zielgruppenermäßigung

Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer mit einer „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“ einstellt, hat Anspruch auf eine besondere Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge. Die „Zielgruppenermäßigung Umstrukturierungen“ fällt mit dem Gültigkeitszeitraum der Ermäßigungskarte zusammen.
Der neue Arbeitgeber kann für den eingestellten Arbeitnehmer eine dreimonatliche Pauschalermäßigung der Arbeitgebergrundbeiträge erhalten. Pro Arbeitnehmer handelt es sich dabei um einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000 bzw. 400 Euro. Die Dauer der Zuteilung hängt vom Alter des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Arbeitsbeginns ab: Ist Ihr Arbeitnehmer jünger als 45 Jahre, beträgt die Ermäßigung 1.000 Euro pro Quartal während des Quartals der Einstellung und der vier darauffolgenden Quartale; ist Ihr Arbeitnehmer 45 Jahre oder älter, beträgt die Ermäßigung 1.000 Euro pro Quartal während des Quartals der Einstellung und der vier darauffolgenden Quartale und 400 Euro pro Quartal während der 16 folgenden Quartale.
Diese Beträge werden für vollständige ganztägige dreimonatliche Leistungen gewährt. Anderenfalls muss der Betrag der Ermäßigung verhältnismäßig berechnet werden.

Vorteile für den Arbeitnehmer: Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitnehmer hat während der Gültigkeitsdauer der Karte Anspruch auf eine pauschale Ermäßigung des Arbeitnehmerbeitrags (13,07 %). Dadurch erhält er einen höheren Nettolohn.

Zu beachten. Um von der Zielgruppenermäßigung und der Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge profitieren zu können, darf der Lohn des betreffenden Arbeitnehmers nicht zu hoch sein. Dieser Grenzbetrag hängt von seinem Alter (30 Jahre) zu dem Zeitpunkt ab, an dem er die Arbeit aufnimmt.

Verfahren

Der Arbeitnehmer, der eine Ermäßigungskarte bekommen will, stellt einen Auszahlungsantrag bei der Auszahlungseinrichtung des zuständigen Arbeitsamts des LfA. Das Arbeitsamt prüft auf der Grundlage des Formulars C4, ob der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt und versendet eine Ermäßigungskarte. Der Arbeitnehmer kann sich auch mit seinem C4 an das zuständige Arbeitsamt wenden, um die Ermäßigungskarte zu beantragen. Die Ermäßigungskarte ist sechs Monate gültig und tritt am Tag nach der Auflösung des Arbeitsvertrags in Kraft.
Der neue Arbeitgeber gibt in seiner Quartalserklärung an, dass er den Sozialbeitragsvorteil in Anspruch nehmen will.

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