Steuererklärungsformular für die Rechtspersonensteuer

Das Finanzamt hat das neue Formular für die Rechtspersonensteuer veröffentlicht. Rechtspersonen müssen ihre Erklärung bis zum 15. September 2011 elektronisch oder in Papierform einreichen.

Elektronisches Steuererklärungsformular

Die Steuererklärung für die Rechtspersonensteuer kann auf www.myminfin.be eingegeben werden (auf „Formulare“ klicken). Sie können die Erklärung zwar elektronisch ausfüllen, aber noch nicht offiziell per Internet einreichen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es ausdrucken, beglaubigen, datieren und unterzeichnen. Dieses Formular reichen Sie zusammen mit der Originalerklärung beim Finanzamt ein.

Nur ein einziger neuer Code

Das neue Formular enthält nur einen einzigen neuen Code. Der steuerpflichtige Betrag der „finanziellen Vorteile oder Vorteile jeder Art“ (Feld III) ist künftig neben Code 135 (anstelle von Code 139) einzutragen.
Ferner ist die neue Erklärung mit der vom vorigen Jahr (Veranlagungsjahr 2010) identisch.

Bis zum 15. September 2011 einreichen

Die Steuererklärung für die Rechtspersonensteuer für das Veranlagungsjahr 2011 ist spätestens zum 15. September 2011 einzureichen.

Drei Kategorien von Rechtspersonen

Die Einkünfte von Rechtspersonen ohne Gewinnstreben werden in der Rechtspersonensteuer versteuert. Es handelt sich vor allem um Gesellschaften ohne Erwerbszweck (GoE), Stiftungen und öffentliche Verwaltungen.
Unter der Rechtspersonensteuer werden die geschäftlichen Einkünfte nicht versteuert. Die Steuer auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen und Immobilien beschränkt sich auf die einbehaltene Steuervorauszahlung (Quellen- und Immobiliensteuervorauszahlung).
Es gibt drei Kategorien von Steuerpflichtigen, die der Rechtspersonensteuer unterworfen sind:

der Staat, die Gemeinschaften, die Regionen, die Provinzen, die Agglomerationen, die Föderationen von Gemeinden, die Gemeinden, die öffentlichen Sozialhilfezentren und die öffentlichen religiösen Vereinigungen (Kirchenstiftungen);

die interkommunalen Vereinigungen und bestimmte Institutionen: der Nationale Delkrederedienst, die Wallonische Regionalgesellschaft für Öffentlichen Personenverkehr, die Flämische Verkehrsgesellschaft, die Gesellschaft für den Interkommunalen Verkehr in Brüssel usw;

die Gesellschaften und Vereine, wie die Gesellschaften ohne Erwerbszweck (GoE), die sich nicht mit dem Betrieb oder Tätigkeiten gewinnbringender Art beschäftigen.

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