Neu in Ihrer Lohnsteuererklärung

Das Formular für die Einkommenssteuer ist in einigen Punkten geändert worden. Wir geben eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und die neuen Regeln, die für das Erklärungsjahr 2011 (Einkommensjahr 2010) in Kraft getreten sind. Auf diese Weise haben Sie eine Scheckliste mit den wichtigsten Punkten, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen.

Steuerermäßigung für energieeffiziente Häuser

Ab dem Einkommensjahr 2010 können Sie neben der bestehenden Steuerermäßigung für Passivenergiehäuser eine Steuerermäßigung für eine 'Niedrigenergiewohnung' oder eine 'Nullenergiewohnung' profitieren.

Die Niedrigenergiewohnung ist speziell konzipiert worden, um möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Sowohl bei der Heizung als auch beim Elektrizitätsverbrauch werden vorzugsweise sparsame Lösungen gesucht. Der gesamte Energiebedarf muss auf 30 kWh pro m² klimatisierte Bodenfläche beschränkt bleiben.

Eine Nullenergiewohnung ist eine Wohnung, welche die Bedingungen eines Passivenergiehauses erfüllt, und in welcher der restliche Energiebedarf für Raumerwärmung und -kühlung vollständig von vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie ausgeglichen wird.

Die Steuerermäßigung beträgt:

420 Euro pro Besteuerungszeitraum und pro Wohnung für eine Niederenergiewohnung (Einkommensjahr 2010);

1.660 Euro pro Besteuerungszeitraum und pro Wohnung für eine Nullenergiewohnung (Einkommensjahr 2010).

Die Steuerermäßigung wird für 10 aufeinanderfolgende Besteuerungszeiträume ab dem Besteuerungszeitraum gewährt, in welchem festgestellt wurde, dass die Wohnung eine Niedrigenergiewohnung oder eine Nullenergiewohnung ist. Dazu muss ein Zertifikat angefordert werden, in welchem festgestellt wird, dass die Wohnung die gestellten Energienormen erfüllt.

Erweiterung der befristeten Steuergutschrift für energiesparende Aufwendungen

Wenn Sie Ausgaben für die Dämmung Ihrer Wohnung bestritten haben, aber durch gewisse Umstände keine Steuern bezahlen, können Sie trotzdem steuerliche Hilfe erhalten.
Sie können die Steuerermäßigung nämlich in eine rückzahlbare Steuergutschrift umwandeln lassen. Dies ist insbesondere für qualifizierende Ausgaben für Dach-, Wand- oder Bodendämmung möglich. Ab dem Einkommensjahr 2010 kommen hier noch ein paar Ausgaben hinzu:

Ersatz oder Wartung eines Heizkessels;

Anbringung von doppelter Verglasung;

Montage einer Wärmeregelung an einer Zentralheizung mit Hilfe von Thermostatkränen oder durch ein Zimmerthermostat mit Zeitschaltung;

Durchführung eines Energieaudits in der Wohnung.

Begrenzung der Steuerermäßigung für Neubauwohnungen

Ab dem Einkommensjahr 2010 wird für Neubauwohnungen der Steuervorteil für energiesparende Investitionen in Ihrer Wohnung teilweise beschränkt. Konkret beinhaltet diese Beschränkung, dass für Wohnungen von weniger als 5 Jahren nur die Ausgaben für die Montage folgender Systeme für eine Steuersenkung in Betracht kommen:

Wasserheizungssystem auf Sonnenenergie;

Solarzellenpaneele;

alle anderen Ausrüstungen für geothermische Energieerzeugung.

Wohnungen, die älter als 5 Jahre sind, können weiterhin von den acht Investitionskategorien profitieren, die zu einer Steuerermäßigung für energiesparende Ausgaben berechtigen. Neben den obigen drei Kategorien kommen die folgenden Ausgaben in Betracht:

Ersatz oder Wartung eines Heißkessels;

Anbringung von doppelter Verglasung;

Anbringung von Dach-, Wand- und Bodendämmung;

Montage einer Wärmeregelung an einer Zentralheizung mit Hilfe von Thermostatkränen oder durch ein Zimmerthermostat mit Zeitschaltung;

Durchführung eines Energieaudits in der Wohnung.

Ökoschecks Befreiung bis 250 Euro

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuergünstige Ökoschecks gewähren. Die Beteiligung des Arbeitgebers oder des Unternehmen am Ökoscheck wird nicht als Lohn betrachtet, sondern als ein befreiter Vorteil. Folglich muss der Arbeitnehmer den Wert der Schecks nicht in der Lohnsteuererklärung angeben.

Für das Einkommensjahr 2010 ist die Befreiung des Ökoschecks auf 250 Euro erhöht worden.

Abzug der Betreuungskosten für schwerbehinderte Kinder bis 18 Jahre

Die Kosten, die Ihnen für die Betreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren entstehen, können Sie unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Für ein schwerbehindertes Kind ist die Altersgrenze ab dem Einkommensjahr 2010 auf 18 Jahre erhöht worden. Zur Belegung der Kosten benötigen Sie eine Bescheinigung, die Ihnen von der Betreuungseinrichtung ausgestellt wird. 

Anschaffung eines elektrischen Fahrzeugs

Beim Kauf eines elektrischen Fahrzeugs können Sie seit dem 1. Januar 2010 eine Steuerermäßigung erhalten. Der Prozentsatz des Einkaufspreises, den Sie absetzen dürfen, und der abzugsfähige Höchstbetrag hängen vom Fahrzeugtyp ab:

elektrisches Moped oder Dreirad: 15 % des Anschaffungspreises, Höchstabzug 2.770 Euro;

elektrisches Vierradfahrzeug (kleines leichtes Auto): 15 % des Anschaffungspreises, Höchstabzug 4.540 Euro;

elektrisches Auto, Auto für Doppelbenutzung oder Kleinbus: 30 % des Anschaffungspreises, Höchstabzug 9.000 Euro.

Berücksichtigen Sie, dass Sie zunächst den gesamten Verkaufspreis bezahlen müssen. Erst bei der Einreichung der Steuererklärung können Sie Anspruch auf den steuerlichen Abzug in Höhe von 30 % erheben. Sie müssen in der Lohnsteuererklärung nicht den ausgegebenen Betrag, sondern den der Steuerermäßigung angeben. Sie müssen den Betrag der Steuerermäßigung selbst berechnen und auf 9.000 Euro, 4.540 Euro bzw. 2.770 Euro pro Fahrzeug beschränken.

Steuerermäßigung für die Installation einer elektrischen Ladestelle außerhalb der Wohnung

Neben der Steuerermäßigung in Höhe von 15 % beim Kauf eines elektrischen Fahrzeugs können Sie auch noch einen zusätzlichen Steuervorteil bei der Installation einer Aufladestelle an Ihrer Wohnung erhalten.
Wer an der Außenseite einer Privatwohnung eine Aufladestelle für ein Elektroauto installiert, kann dafür eine Steuerermäßigung erhalten. Die Ermäßigung beträgt 40 % der Ausgaben für die Montage der Aufladestelle. Achten Sie allerdings darauf, dass der Abzug auf höchstens 250 Euro beschränkt wird.
Diese Steuerermäßigung dürfen Sie nicht mit anderen Steuervorteilen kombinieren, wie etwa die Steuerermäßigungen für energiesparende Ausgaben und energiefreundliche Wohnungen oder für Investitionen in Brand- und Einbruchssicherung.

Mobiliareinkünfte aus dem EWR: Befreiung von der Kommunalsteuer

Mobiliareinkünfte aus Kapitalanlagen und Investitionen in Belgien, die über einen belgischen Vermittler eingehen, unterliegen der befreienden Quellensteuer. Sie brauchen diese nicht mehr in Ihre Einkommenssteuererklärung aufzunehmen. Dadurch sind sie von der ergänzenden Kommunalsteuer und Agglomerationsraumsteuer befreit.
Die ergänzende Steuer auf Mobiliareinkommen aus Kapitalanlagen und Investitionen in einem anderen EWR-Mitgliedsstaat war allerdings stets zu begleichen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann Belgien die ergänzenden Kommunalsteuern auf Zinsen und Dividenden aus anderen Mitgliedsstaaten des EWR nicht mehr einziehen. Das Formular für das Erklärungsjahr 2011 ist deshalb entsprechend geändert worden. In der Rubrik A.2.d.2° können die von der ergänzenden Kommunalsteuer befreiten Einkünfte aus Kapitalanlagen und Investitionen im EWR jetzt separat angegeben werden.

Senkung der pauschalen Werbekosten für Unternehmer

Ab dem Erklärungsjahr 2011 sind die pauschalen Werbekosten für Unternehmer (Feld XVI der Einkommenssteuererklärung) drastisch gesenkt worden: 

der Kostenprozentsatz von 5 % der Bruttoentlohnung wird auf 3 % gesenkt;

der Höchstbetrag von 3.590 Euro Pauschalkosten wird auf 2.150 Euro verringert.

Die Regierung will mit dieser Maßnahme die doppelte Anwendung der Werbekosten zwischen den Unternehmern und ihren Gesellschaften so weit wie möglich beschränken. Sie geht davon aus, dass mehr Unternehmer ihre Kosten belegen werden, wenn dieser Pauschalabzug beschränkt wird. Diese Kosten können dann nicht mehr von ihrer Gesellschaft getragen werden.

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