Lohnsteuererklärung bis 30. Juni 2011 einreichen

Das Finanzamt hat am 18. März 2011 das neue Formular für die Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich (Formular 276.1) veröffentlicht. Sie müssen Ihre schriftliche Lohnsteuererklärung bis zum 30. Juni 2011 einreichen. Wenn Sie Ihre Erklärung über Tax-on-web einreichen, verlängert sich die Frist um zwei Wochen zusätzlich.

Schriftliche Lohnsteuererklärung bis zum 30.6.2011 einreichen

Sie müssen Ihre Lohnsteuererklärung für das Erklärungsjahr 2011 (Einkommensjahr 2010) bis zum 30. Juni 2011 einreichen. Sie können diese mit der Post an das Scanningszentrum in Gent oder Namur senden. Sie können Ihre Lohnsteuererklärung aber immer noch in den Briefkasten Ihres Finanzamts einwerfen.

Wenn Sie Ihre Lohnsteuererklärung elektronisch (auf der Internetseite www.taxonweb.be) einreichen, haben Sie zwei Wochen länger Zeit, nämlich bis zum 15. Juli 2011. Und wenn Ihre Lohnsteuererklärung von einem Bevollmächtigen eingereicht wird, ist das äußerste Einreichungsdatum sogar der 31. Oktober 2011.

Das Formular für das Erklärungsjahr 2011 besteht aus:

einem Formular 'Vorbereitung der Lohnsteuererklärung' (Teil 1 und Teil 2). Darauf können Sie selbst alle Berechnungen oder Vermerke notieren, die Sie brauchen, um das eigentliche Formular korrekt auszufüllen und um später die angegebenen Beträge leichter wieder zu rekonstruieren. Sie müssen die Codes (mit einer zweistelligen Prüfziffer), die Beträge und die weiteren Angaben auf das eigentliche Formular übertragen. Das vorbereitende Formular ist ausschließlich für Sie selbst bestimmt;

die 'Lohnsteuererklärung' (Teil 1 und Teil 2), die zusammen mit den Belegen und Beilagen eingescannt wird, bildet eine Art von Zusammenfassung der Angaben aus dem vorbereitenden Formular.

Elektronische Einreichung über Tax-on-web

Das neue Angabeformular steht ab dem 19. April 2011 auf www.taxonweb.be zur Verfügung.

Sie können Ihre Erklärung auf der Website Tax-on-web elektronisch einreichen. Dazu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis oder ein Token. Zum Erwerb eines Tokens müssen Sie sich im Voraus auf der Portalseite der föderalen Behörde anmelden.

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