Günstige Darlehen, die im Jahr 2010 den Arbeitnehmern und Geschäftsführern gewährt wurden

Günstige Darlehen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, werden als Vorteile jeder Art angesehen. Diese Vorteile werden seitens des Arbeitnehmers als Berufseinkünfte versteuert. Um den Betrag zu bestimmen, den der Arbeitnehmer angeben muss, wird der Vorteil auf der Grundlage eines Referenzzinssatzes pauschal festgestellt. Dieser wird jährlich vom Gesetzgeber bestimmt und hängt vom Typ des gewährten Darlehens ab. Die neuen Referenzzinssätze für das Veranlagungsjahr 2011 (Einkommensjahr 2010) sind veröffentlicht worden.

Vorteil jeder Art für Arbeitnehmer

Ein zinsloses Darlehen oder ein Darlehen mit einem reduzierten Zinssatz, das ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, werden als Vorteile jeder Art betrachtet. Diese Vorteile werden als Berufseinkünfte seitens des Arbeitnehmers versteuert.
Der steuerpflichtige Betrag wird auf der Grundlage des reellen Werts für den Benutzer bestimmt. Bei zinslosen und billigen Darlehen wird eine pauschale Bewertung durchgeführt. Der Betrag, den der Arbeitnehmer angeben muss, wird auf der Grundlage der Differenz zwischen (i) dem Referenzzinssatz und (ii) dem effektiv berechneten Zinssatz festgestellt. Der Referenzzinssatz wird jährlich vom Gesetzgeber festgestellt und ist vom Typ des Darlehens abhängig.
Die Referenzzinssätze werden auch angewandt, wenn ein Unternehmer aus der Kasse oder dem Kontokorrent seiner Firma Geld ausleiht. In diesem Fall beträgt der Zinssatz 9,00 % (statt 10,30 % im Jahr 2009).

Neue Referenzzinssätze

Die Referenzzinssätze für die billigen oder zinslosen Darlehen, die im Laufe des Jahres 2010 gewährt wurden, sind bekannt. Siehe Beträge:

4,69 % für Hypothekendarlehen, gedeckt durch eine gemischte Lebensversicherung (5,19 % im Jahr 2009);

3,92 % für andere Hypothekendarlehen (4,30 % im Jahr 2009);

0,20 % für Darlehen zur Finanzierung eines Wagens (0,22 % im Jahr 2009);

0,30 % für andere Nichthypothekendarlehen mit einer festen Laufzeit (0,32 % im Jahr 2009); und 

9,00 % für Nichthypothekendarlehen ohne feste Laufzeit (Kassenkredite und Kontokorrentvorschüsse) (10,30 % im Jahr 2009). 

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