Einmalige Innovationsprämien freigestellt bis Ende 2012

Innovationsprämien sind Prämien, die der Arbeitgeber zuerkennen kann, um bei den Arbeitnehmern Innovation zu fördern. Die Innovationsprämien sind vollständig von den Sozialbeiträgen und der Einkommensteuer befreit. Diese Maßnahme ist jetzt bis zum 31. Dezember 2012 verlängert worden.

Prämie für Neuerungen in Prozess oder Produktion

Innovationsprämien sind Prämien, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für „eine Neuerung, die einen tatsächlichen Mehrwert in Bezug auf die normalen Geschäftsbereiche des Arbeitgebers bedeutet“, zuerkennt. Der Arbeitnehmer kann eine Neuerung sowohl für einen Prozess als auch für ein Produkt vorschlagen.
Es handelt sich nur um Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft.

Von der Einkommenssteuer befreit

Innovationsprämien, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bezahlt, werden von der Einkommensteuer befreit. Die Befreiung galt anfangs nur für die Prämien, die spätestens am 31. Dezember 2010 zuerkannt wurden. Unter der Bedingung, dass auch für die Jahre 2011-2012 ein branchenübergreifendes Abkommen (IPA) abgeschlossen wird, wird die Frist, innerhalb welcher steuerfreie Innovationsprämien zuerkannt werden können, bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

Höchstens 10 % der Arbeitnehmer dürfen die Prämie erhalten

Die Befreiung setzt voraus, dass mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den Begünstigten:

der Begünstigte der Innovationsprämie ist ein Arbeitnehmer, d. h. eine Person, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt ist;

höchstens 10 % der Anzahl der Arbeitnehmer pro Kalenderjahr können eine Prämie erhalten (bei Unternehmen mit mehr als 30 Arbeitnehmern). In Unternehmen mit weniger als 30 Arbeitnehmern können höchstens drei Arbeitnehmer eine Prämie erhalten;

pro Innovation erhalten höchstens 10 Arbeitnehmer eine Prämie.

Die Innovation muss eingeführt werden

Folgende Bedingungen gelten für die Innovation selbst:

die Innovation muss vom Arbeitgeber implementiert werden;

die Innovation muss innerhalb des Betriebs vom Arbeitgeber eingesetzt werden, oder es muss ein Prototyp festgestellt werden;

die Innovation ist kein Gegenstand einer Offerte eines Dritten an den Arbeitgeber über den Erwerb von Produkten oder Prozessen;

die Prämie ersetzt keine bestehenden Lohnzahlungen, Vorteile jeder Art oder andere Prämien.

Die Innovationsprämie beträgt höchstens einen Monatslohn

Folgende Bedingungen gelten für den Betrag der Prämie:

der Gesamtbetrag der vom Arbeitgeber bezahlten Prämien beträgt pro Kalenderjahr nicht mehr als 1 % der gesamten Lohnmasse;

die Prämie beträgt pro Arbeitnehmer und pro Kalenderjahr höchstens einen Monatslohn.

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