Sanktionen bei Nichterfassung von Ausbildungen in der Sozialbilanz

Alle Arbeitgeber zusammen müssen nach den Vereinbarungen in den branchenübergreifenden Abkommen mindestens 1,9 % ihrer Lohnkosten in die Ausbildung ihres Personals investieren. Wenn sie diesen Prozentsatz nicht erreichen, folgen Sanktionen. Auf der Grundlage der Sozialbilanzen prüft der Zentrale Wirtschaftsrat jährlich, ob dieses globale Ausbildungsziel erreicht worden ist.

Formelle und informelle Ausbildungen

Die Sozialbilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Alle Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen, müssen dieses Dokument ausfüllen. Die Sozialbilanz 2010 muss im Frühjahr 2011 erstellt werden. Sie enthält ein vollständiges oder ein gekürztes Schema, je nach der Größe Ihres Unternehmens, und umfasst drei Rubriken mit Informationen über die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die Personalfluktuation und die Anzahl der Ausbildungen der Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich sowohl um die „formellen“ Ausbildungen, die „informellen“ Ausbildungen und die einführenden Berufsausbildungen. Bei allen Ausbildungen notieren Sie: 1. die Anzahl der Arbeitnehmer, die eine Ausbildung absolvierten; 2. die Anzahl der Stunden, die in Ausbildungen investiert wurden, und 3. die damit verbundenen Kosten, d. h. die direkt mit der Ausbildung verbundenen Bruttokosten (z. B. Reise- und Aufenthaltskosten, Anmeldegebühr), die bezahlten Beiträge und Einzahlungen an kollektive Kassen (z. B. Einzahlungen für die Ausbildung von Arbeitnehmern anlässlich von Manteltarifverträgen), Subventionen oder finanzielle Vorteile, und die Nettokosten (Bruttokosten + Beiträge + Einzahlungen - Subventionen). Bei den formellen Ausbildungen geben Sie die Kosten detailliert ein. Bei den informellen und den einführenden Ausbildungen geben Sie nur die gesamten Nettokosten an. Die Informationen über Ihr Personal sind nach Geschlecht, Berufskategorie und Ausbildungsniveau aufzuteilen.

Jahresübersicht über die Beschäftigungsmaßnahmen

Über die Beschäftigungsmaßnahmen müssen Sie seit dem 1. Dezember 2008 in der Sozialbilanz nicht mehr Bericht erstatten. Das Landesamt für Soziale Sicherheit besorgt Ihnen die Daten zwischen dem 1. Februar und dem 10. März elektronisch oder in Papierform. Ihr Sozialsekretariat kann die Übersicht auf einer gesicherten Internetanwendung einsehen. Die Jahresübersicht mit den Beschäftigungsmaßnahmen für 2011 enthält die gebuchten Daten der Quartale 4/2009 bis 3/2010. Es handelt sich dabei um den Zustand vom 16. Januar 2011. Die Änderungen, die nach diesem Datum gebucht wurden, werden nicht in Betracht gezogen. Anschließend informieren Sie darüber innerhalb eines Monats den Betriebsrat und, wenn es keinen Betriebsrat gibt, die Gewerkschaftsdelegation und, wenn es keine Gewerkschaftsdelegation gibt, die Arbeitnehmer.

Sanktionen

Auf der Grundlage der Sozialbilanzen prüft der Zentrale Wirtschaftsrat jedes Jahr, ob die angestrebten 1,9 % erreicht worden sind. Wenn das globale Ausbildungsziel nicht erreicht wird, kann der Arbeitgeberbeitrag für die Finanzierung des Bildungsurlaubs bei den Unternehmen, die zu den Branchen gehören, die keine ausreichenden Mittel in die Ausbildung investieren, um 0,05% erhöht werden.
Das neue Sozialstrafgesetzbuch - das spätestens am 1. Juli 2011 in Kraft tritt - kann dem Arbeitgeber, der Ausbildungen nicht in die Sozialbilanz aufnimmt, außerdem strafrechtliche oder administrative Geldstrafen auferlegen. Es handelt sich um ein strafrechtliches Bußgeld in der Höhe von 275 bis 2.750 Euro oder ein administratives Bußgeld in der Höhe von 137,50 bis 1.375 Euro. Diese Beträge sind schon mit den Zuschlägen (x 5,5) multipliziert worden und werden mit der Anzahl der Arbeitnehmer, bei denen der Verstoß festgestellt wurde, multipliziert, wobei allerdings ein Höchstbetrag besteht.

Einreichung der Sozialbilanz

Die Unternehmen, die ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen, müssen die Sozialbilanz als Teil ihres Jahresabschluss aufstellen. Sie müssen diesen innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Hauptversammlung ihn genehmigt hat, bei der Nationale Bank einreichen. Die Bilanzzentrale stellt die Sozialbilanz anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die Unternehmen, die keinen Jahresabschluss veröffentlichen müssen, reichen die Sozialbilanz innerhalb von sieben Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der Nationalbank ein.

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