Die eine Hauptversammlung ist nicht wie die andere

Die Hauptversammlung, die einmal jährlich einberufen wird und über die Genehmigung des Jahresabschlusses entscheidet, wird die Jahreshauptversammlung genannt. Aber wir unterscheiden drei Sorten von Hauptversammlungen. Das Gesellschaftsgesetzbuch regelt Ort und Zeitpunkt.

Die Hauptversammlung ist ein obligatorisches Organ mit gesetzlichen Befugnissen. Es gibt drei Sorten.

Ordentliche Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung, die einmal pro Jahr einberufen wird, nennen wir die Jahreshauptversammlung oder die satzungsgemäße Hauptversammlung. Sie entscheidet über die Genehmigung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Verwaltungsgremiums und des Aufsichtsrates bzw. der Aufsichtsräte. Eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss jedes Jahr mindestens eine Hauptversammlung in dem Ort, an dem Tag und zu der Uhrzeit abhalten, wie in der Satzung bestimmt worden ist.
Der Ort wird nahezu immer der Ort sein, in welchem der Gesellschaftssitz niedergelassen ist, aber das ist keine Pflicht. Die Satzung kann mehrere Orte angeben, z. B. die Standorte von verschiedenen Betriebssitzen. In diesem Fall entscheidet das Verwaltungsgremium.
Wenn Ihre Buchhaltung pro Kalenderjahr läuft, fällt diese Versammlung meistens in den Mai oder in den Juni, weil sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres stattfinden muss. Für die Genossenschaft sind keine besonderen Bestimmungen vorgesehen.
Das Verwaltungsgremium kann die Jahreshauptversammlung während der Sitzung höchstens drei Wochen aussetzen. Dies ist das gesetzliche „Vertagungsrecht“. Z. B. wenn durch eine Uneinigkeit zwischen den Aktionären der Jahresabschluss nicht verabschiedet werden sollte. Es sind dann neue Einladungen erforderlich. Ein zweiter Aufschub ist nicht gestattet. Die Hauptversammlung selbst kann jederzeit eine einberufene Versammlung aufschieben. Aber dieses Recht kann nur ausgeübt werden, bevor die Hauptversammlung begonnen hat.

Außerordentliche Hauptversammlung

Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, um über einen Vorschlag einer Satzungsänderung zu entscheiden. Der Beschluss wird in eine authentische Urkunde aufgenommen (z. B. ein Rückkauf eigener Aktien, eine Kapitalherabsetzung, eine Kapitalerhöhung). Diese Versammlung tagt nach den Regeln, die in der Satzung festgelegt sind und muss in Anwesenheit eines Notars abgehalten werden.
Der Ort, an dem die Versammlung stattfindet, muss in der Einladung genau erwähnt werden. Dies darf, aber muss nicht, der Gesellschaftssitz sein.
In Bezug auf den Zeitpunkt gelten besondere Bestimmungen. Wenn Aktionäre, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, diese Versammlung einberufen, muss die Einberufung innerhalb von drei Wochen nach dem Ersuchen erfolgen.

Besondere Hauptversammlung

Jede Hauptversammlung, die nicht mit der ordentlichen Hauptversammlung zusammenfällt und die nicht über eine Satzungsänderung entscheiden muss, ist eine besondere Hauptversammlung. Das ist die Versammlung, die Sie aus einem besonderen Grund einberufen können (z. B. im Rahmen des Frühwarnsystems, wenn das Reinvermögen auf weniger als die Hälfte oder ein Viertel des Kapitals gesunken ist, die vorzeitige Entlassung oder die Ernennung eines Vorstandsmitglieds oder eines Geschäftsführers). Diese Versammlung gewährt Dritten Rechte, die einen Einfluss auf das Vermögen der Gesellschaft haben.
Das Gesetz bestimmt, dass diese Versammlung einberufen werden muss, wenn das Kapital ernsthaft angegriffen ist, und zwar höchstens zwei Monate, nachdem der Verlust festgestellt worden ist oder gemäß gesetzlicher oder statutarischer Bestimmungen hätte festgestellt werden müssen, es sei denn, in der Satzung sind noch strengere Bestimmungen vorgesehen. Auf Ersuchen von Aktionären, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, muss die Einberufung innerhalb von drei Wochen nach dem Ersuchen erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Zeitpunkt können stets durch die Satzung ergänzt werden. Wo die Versammlung stattfindet, muss in der Einladung aufgeführt werden.

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