Einkommensteuer: neue Grenzbeträge für 2011

Das Finanzamt hat die neuen Grenzbeträge für das Veranlagungsjahr 2012 (Einkünfte 2011) bekannt gegeben. Wir geben nachfolgend eine Übersicht gemäß der Einkommensteuererklärung.

Fach IV. Berufliche Einkünfte

12. Freigestellter Betrag PC privat:780,00
- Grenzbetrag brutto steuerpflichtige Entlohnung: 30.540,00

10. Freigestellter Betrag der Vergütungen, die vom Arbeitgeber als Rückerstattung von Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz zuerkannt werden: 350,00

11. Freigestellter Betrag der nicht wiederkehrenden ergebnisgebundenen Vorteile (Bonussystem), die dem Arbeitnehmer zuerkannt werden: 2.358,00

Fach VII. Absetzbare Ausgaben

3. Abzugsfähige Spenden
- Mindestbetrag: 40,00
- Höchstbetrag: 353.480,00

12. Entlohnung eines Hausangestellten
- Mindestbetrag der Entlohnung: 3.460,00
- Höchstbetrag des Abzugs: 7.070,00  

Fach VIII. Zinsen und Kapitaltilgungen von Darlehen und Prämien

Die erste Tranche für die Berechnung des für den Steuernachlass in Betracht kommenden Betrags von Kapitaltilgungen und Lebensversicherungsprämien: 1.770,00
Höchstbetrag der Kapitaltilgungen und Lebensversicherungsprämien (zusammen): 2.120,00

Fach IX - Ausgaben mit Steuernachlass

A. Höchstbetrag Rentensparen: 880,00
C. D. Höchstbetrag PWA-Schecks und Dienstleistungsschecks: 2.560,00
G. Höchstbetrag Steuernachlass (pro Wohnung) für energiesparende Investitionen: 2.830,00
- Erhöhung für Investition in Solarzellenpaneele: 850,00
H. Höchstbetrag jährlicher Steuernachlass, zuerkannt während 10 Jahren
- für Passivwohnung: 850,00
- für Niedrigenergiewohnung: 420,00
- für Nullenergiewohnung: 1.700,00
K. Höchstbetrag Steuernachlass (pro Wohnung) für die Sicherung der Wohnung gegen Einbruch oder Brand: 710,00

Fach XIV. Mobile Einkünfte

10. Freigestellte Einkünfte aus Spareinlagen: 1.770,00

Fach XVIII. GEWINNE aus Industrie-, Handels- oder Landwirtschaftsunternehmen

11. Freigestellter Betrag zusätzliches Personal in KMU: 5.260,00
13. Investitionsabzug
- Höchstbetrag Übertrag (PB): 876.620,00
- Höchstberechnungsgrundlage Übertrag (PB): 3.506.470,00
- Höchstbetrag Übertrag wenn Entscheidung für
   Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: 438.310,00
- Höchstberechnungsgrundlage Übertrag wenn Entscheidung
   für Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: 1.753.240,00

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